Bildungskarenz in Österreich – die Auszeit vom Job

Eine Bildungskarenz ist für alle, die sich zur Weiterbildung vom Dienstverhältnis freistellen lassen möchten. Bis zu ein Jahr ist es so in Österreich möglich, bei ruhendem Arbeitsverhältnis Weiterbildungsgeld zu beziehen. Während dieser Zeit können Sie Auslandsaufenthalt und Sprachkurs verbinden, die Matura nachholen oder einfach eine geeignete Zusatzausbildung machen. Auf dem Weg zur Bildungskarenz gibt es allerdings einiges zu beachten. Denn: Nicht jede Ausbildung ist auch tatsächlich geeignet!

Bildungskarenz

Weiterbildung auf Staatskosten: So läuft die Bildungskarenz

Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber seit zumindest 6 Monaten arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (=Anwartschaft), dann können Sie eine Bildungskarenz vereinbaren. So steht es in § 11 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes.

Um diese auch tatsächlich antreten zu können, benötigen Sie neben dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers auch eine geeignete Ausbildung. Nur dann, bezahlt das AMS für die Dauer der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld. Dieses entspricht dem Arbeitslosengeld und beträgt mindestens 14,53 Euro pro Tag.

Wer das Weiterbildungsgeld berechnen möchte: Hier geht’s zum Rechner des AMS

Dauer der Bildungskarenz

Eine Bildungskarenz kann für mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate vereinbart werden. Dabei müssen Sie aber Ihrer ursprünglichen Tätigkeit nicht durchgehend fernbleiben.

Sofern jeder Teil mindestens zwei Monate dauert, können Sie eine Bildungskarenz in einem Vierjahreszeitraum absolvieren. Die Weiterbildungsmaßnahme kann somit auf maximal 6 Teile (jeder Teil mind. 2 Monate) aufgeteilt sein.

Wurden die maximalen 12 Monate ausgereizt, ist in den folgenden drei Jahren keine Bildungskarenz mehr möglich.

Versichert sind Sie übrigens immer – egal ob Sie sich gerade im aktiven Dienstverhältnis oder in der Bildungskarenz befinden. Bei der zuständigen Gebietskrankenkasse sind Sie krankenversichert. Und auch um Unfallversicherung und Pensionsversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) haben Sie während dieser Zeit aber nicht.

Dabei müssen Sie mindestens 20 Wochenstunden an der Weiterbildung, die auch ein Studium sein kann, teilnehmen. Darin inkludiert sind auch Lernzeiten – so können Sie vermeiden, alle 20 Stunden in einem Institut oder an einer Universität anwesend zu sein.

Ausnahmen gibt es, wenn Sie eine Betreuungsverpflichtung für ein Kind haben, dass das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dann sind lediglich 16 Wochenstunden zu erbringen.

Der Nachweis über die Stunden ist schriftlich zu erbringen (Kursbesuchsbestätigung oder Zeugnis).

Sollten Sie sich für ein Studium entscheiden, gibt es eigene Regelungen:

  • Kurse im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester absolvieren ODER
  • Prüfungen für Kurse im Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden nachweisen ODER
  • Bestätigung über den Fortschritt bei Abschlussarbeiten ODER
  • Bestätigung, dass Sie sich auf die Abschlussprüfung vorbereiten.

Die Nachweise für das Studium sind jedes Semester an das AMS zu übermitteln.

So unterscheidet sich die Bildungsteilzeit

Eine Alternative stellt die Bildungsteilzeit dar. Diese kann auch mit der Bildungskarenz kombiniert werden.

Im Gegensatz dazu ist die Bildungsteilzeit für bis zu 24 Monate möglich. Wie der Name schon sagt, bleiben sie in einem aufrechten Dienstverhältnis, reduzieren aber Ihren Stundenanteil. Dafür benötigen Sie wiederum eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, wo alle Details (Dauer, Beginn und Ende sowie Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung) geregelt sind.

Die sogenannte „wöchentliche Normalarbeitszeit“ müssen Sie um mindestens 25% reduzieren. Maximal ist eine Reduktion von 50% erlaubt. Zudem müssen Sie weiterhin mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten und über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.

Im Rahmen der Bildungsteilzeit erhalten Sie Bildungsteilzeitgeld im Ausmaß von 0,79 € pro reduzierter Wochenstunde pro Tag. Beispiel: Wenn Sie um 10 Wochenarbeitsstunden reduzieren, erhalten Sie (in einem Monat mit 30 Tagen) 237 € Bildungsteilzeitgeld.

Die Kombinationsvariante von Bildungsteilzeit und Bildungskarenz gestaltet sich folgendermaßen:

  1. Sie sind gerade in Bildungsteilzeit.
  2. Sie wechseln in die Bildungskarenz.
  3. Diese muss mindestens 2 Monate dauern und darf maximal die Hälfte der nicht ausgeschöpften Zeit der Bildungsteilzeit betragen.

Umgekehrt können Sie auch aus einer Bildungskarenz heraus in die Bildungsteilzeit wechseln und haben dann das Doppelte der nicht ausgeschöpften Zeit zur Verfügung. Die Mindestdauer bei dieser Variante beträgt dann vier Monate.

Was das AMS von Ihnen für das Weiterbildungsgeld benötigt

Damit Sie Ihr Weiterbildungsgeld auch tatsächlich erhalten, möchte das AMS folgende Nachweise bzw. Dokumente:

  • Antragsformular des AMS
  • Bildungskarenzvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
  • Nachweis über erforderliche Mindeststunden
  • Nachweis einer Betreuungsverpflichtung (falls vorhanden)

Übrigens: Sie dürfen neben einer Bildungskarenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen (2017 maximal 425,70 Euro pro Monat). Dies ist auch beim gleichen Arbeitgeber erlaubt, bei dem Sie regulär angestellt sind. Sollten die geringfügige Beschäftigung auf Sie zutreffen, fordert das AMS normalerweise monatliche Bestätigungen ein. Werden die definierten Grenzen überschritten, ist der gesamte Bezug zurückzuzahlen.

Den Antrag müssen Sie spätestens bei Beginn der Ausbildung stellen.

Welche Ausbildungen & Kurse sind für eine Bildungskarenz geeignet?

Die gute Nachricht: Aus- und Weiterbildungen können sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden. Viele Arbeitnehmer nutzen so die Möglichkeit der Bildungskarenz, Ihren Horizont auch in puncto Auslandserfahrung zu erweitern.

Die schlechte Nachricht: Kurse aus dem Freizeit und Hobbybereich (z.B. Gymnastikkurs) ohne beruflichen Bezug werden nicht akzeptiert. Primär ist aber maßgeblich, Sie und Ihr Arbeitgeber sich auf eine Bildungskarenzvereinbarung verständigen können. Denn: Das Einverständnis Ihres Arbeitgebers ist Grundvoraussetzung für die Auszeit. Sagt Ihr Arbeitgeber nein, dann können Sie die Bildungskarenz nicht antreten.

Wesentlich für die Akzeptanz ist darüber hinaus das genannte Ausmaß von 20 Wochenstunden.

Dauert eine Ausbildung – und bei einem Studium ist das fast immer der Fall – länger als 12 Monate, so können Sie das Weiterbildungsgeld trotzdem beziehen. Die Bildungskarenz endet aber nach der Maximaldauer und Sie müssen darüber hinaus eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Arbeitnehmer treffen oder kündigen.

Kombination mit einer Karenz nach der Geburt

Wenn Sie vor dem 1.1.2017 eine Kind zur Welt gebracht haben und sich noch in Elternkarenz befinden, dann

  • entfällt die Voraussetzung einer 6-monatigen Beschäftigung
  • und es kann direkt eine Bildungskarenz angeschlossen werden.

Kann ich während der Bildungskarenz kündigen?

Ja, Sie können Ihr Arbeitsverhältnis während einer aufrechten Karenz beenden. Aber: Auch Ihr Arbeitgeber darf Sie kündigen. Sollte die Kündigung durch den Arbeitgeber allerdings aufgrund der Bildungskarenz erfolgen, können Sie diese vor dem Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Tritt dieser Fall ein, können Sie Ihre Bildungsmaßnahme aber unter Bezug des Weiterbildungsgeldes fortsetzen.

Quellen und weitere Informationen