Sozialversicherungsrechner für Österreich

Hier finden Sie den Sozialversicherungsrechner für GSVG oder FSVG Versicherte (Selbständige) sowie für Angestellte. Egal ob Sie angestellt oder selbständig sind – in Österreich ist Sozialversicherung zu bezahlen.

In einem aufrechten Dienstverhältnis müssen Sie sich nicht selbst um die Berechnung kümmern, sondern der Betrag wird automatisch an die Sozialversicherung abgeführt. In der Selbständigkeit ist das anders – der Bruttobetrag den sie verdienen, muss von ihnen versteuert werden und auch die Sozialversicherung ist selbst abzuführen. Erst dann wissen Sie wirklich, wie Ihr Netto-Verdienst aussieht.

Beitragsrechner nach GSVG und FSVG

Sie finden hier den aktuellen GSVG-Rechner und können einfach die Sozialversicherung für Österreich rechnen.

Um ein Ergebnis zu erhalten müssen Sie das betreffende Jahr, Ihre versicherungspflichtigen Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge im Beitragsjahr und die Anzahl der Monate einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Beitragsjahr angeben:

Es ist wichtig, über die Höhe der voraussichtlichen Belastung durch die Sozialversicherung Bescheid zu wissen. Die endgültigen Beiträge sind der SVA ja im Vorhinein nicht bekannt, weswegen die vorgeschriebenen Beiträge nur eine vorläufige Berechnung darstellen. Häufig kommt es dann zu einer Nachforderung.

Während Angestellte sowohl Ihr Bruttoeinkommen als auch Ihr Nettogehalt jedes Monat genau kennen, haben Selbständige nach GSVG und FSVG diesbezüglich administrative Nachteile. Mit der Tatsache, dass so das endgültige Nettoeinkommen eines Jahres erst spät bekannt ist, müssen Sie daher leider leben.

Erst wenn der Einkommensteuerbescheid eines Jahres endgültig rechtskräftig ist, kommt es zur endgültigen Abrechnung der Sozialversicherung. Dafür sollten Sie vorsorgen und einen Teil Ihres Einkommens beiseite legen.

Sollten Sie sich innerhalb der letzten beiden Jahre selbständig gemacht haben, so werden erst im 3. Jahr die Beträge aus den ersten beiden Jahren nachbemessen. Häufig kommt es dann zu einer saftigen Nachzahlung.

Der hier verlinkte Beitragsrechner der SVA berücksichtigt keine Beiträge zur Selbständigenvorsorge (1,53% der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung) und auch keine Unfallversicherungsbeiträge (da diese Beiträge monatlich fix sind).

Sozialversicherung als Angestellter berechnen mit dem Brutto Netto Rechner

Wenn Sie angestellt sind, können Sie mit unserem Brutto Netto Rechner ausrechnen, wie viel Sozialversicherung Sie monatlich oder jährlich laut ASVG abführen müssen

Dienstnehmer

Monat 13. Bezug 14. Bezug Jahr
Brutto -,-- -,-- -,-- -,--
Sozial­versicherung -,-- -,-- -,-- -,--
Lohnsteuer -,-- -,-- -,-- -,--
Netto -,-- -,-- -,-- -,--

Dienstgeber Abgaben

Monat 13. Bezug 14. Bezug Jahr
Sozial­versicherung -,-- -,-- -,-- -,--
Familienlasten­ausgleichsfonds -,-- -,-- -,-- -,--
Zuschlag Dienstgeberbeitrag -,-- -,-- -,-- -,--
Kommunalsteuer -,-- -,-- -,-- -,--
Betriebliche Vorsorgekasse -,-- -,-- -,-- -,--
Summe -,-- -,-- -,-- -,--

Dienstgeber Gesamt

Monat 13. Bezug 14. Bezug Jahr
Summe -,-- -,-- -,-- -,--

Unter „Dienstnehmer“ ist die Sozialversicherung, die Sie auf Basis Ihres Bruttolohns abführen ersichtlich.

Unter „Dienstgeber-Abgaben“ sehen Sie den Dienstgeber-Anteil an der Sozialversicherung.