Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht fähig sind zu arbeiten, heißt das noch lange nicht, dass Sie bettlägrig sind. Aus diesem Grund herrscht unter den Arbeitnehmern eine große Unsicherheit, welche Aspekte es beim Krankenstand zu beachten gilt. Und zwar ohne dass dem Betroffenen daraus negative Konsequenzen des Arbeitgebers drohen. Wir klären Sie darüber auf, wie Sie auch in einer solchen Situation rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Krankenstand – Was darf man tun, was nicht?
Aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes gehen immer mehr Menschen krank zur Arbeit. Allerdings handelt es sich hierbei um eine falsche Herangehensweise, die insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen wie Grippe auch für das Unternehmen ungünstige Folgen haben kann. Und zwar indem dadurch beispielsweise ganze Abteilungen nicht mehr produktiv tätig sein können.
Aber auch für den Erkrankten selbst ist es von enormer Wichtigkeit, den ihm zustehenden Krankenstand wahrzunehmen: Nur im gesunden Zustand lässt es sich motiviert und zielorientiert arbeiten. Zudem gibt es Lebenssituationen, wie z.B. eine Schwangerschaft, in denen besondere Schonung angebracht ist.
Die Frage, was man im Krankenstand aus arbeitsrechtlicher Sicht tun darf, ist hingegen nicht so einfach zu beantworten. Je nach vorliegendem Einzelfall entscheidet ausschließlich der Arzt darüber, ob Sie aus dem Haus gehen dürfen.
Dahinter steht der Gedanke, dass nichts unternommen werden darf, was den Heilungsprozess behindert oder verzögert. Bei manchen Krankheiten raten Ärzte beispielsweise zu Spaziergängen an der frischen Luft, in anderen Fällen ist hingegen absolute Schonung angesagt. Sind Spaziergänge im Krankenstand erlaubt, dann dürfen Sie Ihr Zuhause mit gutem Gewissen verlassen – und brauchen auch keine Angst vor einer Kündigung haben.
Darf man im Krankenstand einkaufen oder verreisen?
Einkaufen oder verreisen darf man im Krankenstand nur mit ärztlicher Erlaubnis. Ähnliches gilt auch, wenn Sie eine Familie zu versorgen haben. Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt darüber, da dieser die Entscheidung trifft, ob Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Erhalten Sie die entsprechende Erlaubnis, dann empfiehlt es sich, wenn Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls darüber in Kenntnis setzen. Andernfalls kann es zu Unstimmigkeiten kommen, sollten Sie bei Ihren Einkäufen während der Krankheit Ihrem Chef über den Weg laufen.
Das Thema Verreisen wird ähnlich gehandhabt: Für den Fall, dass Ihr Arzt zu dem Schluss kommt, dass sich ein Klima- oder ein Tapetenwechsel günstig auf den Krankheitsverlauf auswirkt, steht einer Reise nichts im Wege. Aber auch hier gilt: Fahren Sie nur mit ausdrücklicher ärztlicher Erlaubnis fort – und informieren Sie Ihren Arbeitgeber!
Ärztliche Bestätigung – ab dem ersten Tag ein Muss!
Leider ist die Meinung weit verbreitet, dass man als Arbeitnehmer erst nach Ablauf von drei Tagen eine Bestätigung vom behandelnden Arzt vorlegen muss. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Irrtum: Ihr Chef kann bereits für den ersten Tag Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit eine solche Bestätigung einfordern.
Das richtige Verhalten im Krankheitsfall
- Gehen Sie am besten sofort zum Arzt und lassen Sie sich Ihre Krankheit schriftlich bestätigen!
- Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ab, ob Sie auch während der Krankheit aus dem Haus gehen bzw. welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber!
- Melden Sie Ihre Abwesenheit auch telefonisch an Ihrer Arbeitsstelle. Idealerweise geschieht dies am ersten Tag, knapp vor Ihrem eigentlichen Arbeitsbeginn.
Quellen und weitere Informationen:
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Krankenstand.html
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/urlaub-krankenstand-arbeitsverhinderung.html
- https://derstandard.at/1363707226774/Darf-ich-im-Krankenstand-raus-aus-dem-Haus
- https://www.sozialversicherung.at/portal27/stgkkportal/gesundmeldungLGKK?viewmode=content&contentid=10007.713380