Die Studienberechtigungsprüfung ist für alle, die keine Matura haben. Sie ermöglicht die Aufnahme in einen Studiengang an der Universität, einer Fachhochschule, einer Pädagogischen Hochschule, einer Akademie oder einem Kolleg.
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Voraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung
Für die Studienberechtigungsprüfung an Universitäten wurde die Altersgrenze auf mindestens 20 Jahre festgelegt. Es muss dafür eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung abgelegt worden sein, außerdem muss man Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates im Europäischen Wirtschaftsraum sein.
Bewerben Sie sich an einer Pädagogischen Hochschule oder an einem Kolleg, beträgt das Mindestalter entweder 22 Jahre oder 20 Jahre. Hier müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung und vier Jahre Berufserfahrung vorliegen.
Es ist auf jeden Fall ratsam, sich an der gewünschten Institution über spezielle Zusatzqualifikationen zu informieren.
Studienrichtungsgruppen
Nicht für alle Studiengänge ist die Studienberechtigungsprüfung ausreichend. Die folgenden 16 Studienrichtungen können aber ohne Matura belegt werden:
- theologische Studien
- sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien (z. B., Betriebswirtschaft, Statistik, Soziologie)
- rechtswissenschaftliche Studien
- medizinische Studien (z. B. Humanmedizin, Veterinärmedizin)
- philologisch-kulturwissenschaftliche Studien (z. B. Germanistik, Romanistik, Slawistik)
- historisch-kulturwissenschaftliche Studien (z. B. Kunstgeschichte, Archäologie)
- philosophische, kunst- und bildungswissenschaftliche Studien (z. B. Pädagogik, Politikwissenschaft)
- naturwissenschaftliche Studien 1 (z. B. Mathematik, Physik, Astronomie)
- naturwissenschaftliche Studien 2 (z. B. Chemie, Biologie)
- naturwissenschaftliche Studien 3 (z. B. Psychologie, Sportwissenschaften)
- bautechnische Studien (z. B. Architektur, Raumplanung)
- montanwissenschaftliche Studien
- industrietechnische Studien (z. B. Maschinenbau, Mechatronik)
- agrarwissenschaftliche Studien
- künstlerische Studien
- technisch-naturwissenschaftliche Studien
Wer eine Studienberechtigungsprüfung ablegen möchte, sollte sich schon im Vorhinein genau darüber im Klaren sein, welche Studienrichtung belegt werden soll. Der Wechsel innerhalb einer Studiengruppe ist möglich. Um eine andere Richtung zu belegen, ist aber eine erneute Studienberechtigungsprüfung erforderlich.
Vorbereitungskurse
Einerseits gibt es Kurse bei einschlägigen Bildungseinrichtungen wie z. B. der VHS (Volkshochschule) oder dem BFI (Berufsförderungsinstitut). Andererseits ist auch ein Fernstudium oder ein Studienbefähigungslehrgang (SBL) an der geplanten Universität möglich.
Der Lehrstoff der Studienberechtigungsprüfung entspricht der 12. bzw. der 13. Schulstufe.
Dauer
Üblicherweise dauert die Studienberechtigungsprüfung mit den Vorbereitungskursen in etwa ein Jahr. Je nach davor absolvierter Ausbildung kann diese Zeit variieren.
Kosten für die Prüfung
Die Kosten teilen sich üblicherweise in Vorbereitungskurs- und Prüfungskosten auf, wobei diese von den Instituten und der Dauer der Kurse abhängen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche Preis für Kurse in allen Teilfächern bei insgesamt 1.000 € liegt.
Wer davor bereits einmal berufstätig war (z.B. durch eine Lehre), hat natürlich Vorteile bei den Kosten. Es ist auch möglich, bereits in der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung Studienbeihilfe zu beantragen.
Voraussetzungen dafür sind:
- die Altersgrenze von <30 Jahren
- eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
- keine bisher erworbene Studienberechtigung oder Zugangsberechtigung zu einem Studiengang
- die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. eine Gleichstellung für Ausländer und Staatenlose
- der Bewerber muss sozial förderungswürdig sein
Der Bewerber bekommt Studienbeihilfe für ein Semester, wenn es maximal zwei Prüfungsfächer gibt. Bei drei oder mehr Prüfungsfächern gibt es die Beihilfe für höchstens zwei Semester.
Prüfung
Grundsätzlich besteht eine Studienberechtigungsprüfung aus fünf Teilen.
- zu einem allgemeinen Thema muss ein Aufsatz geschrieben werden
- ein bzw. zwei Pflichtfächer (Themenbereiche des angestrebten Studiums)
- Auswahl von zwei bzw. drei Wahlfächern (je nach gewünschtem Studium)
Mindestens eine Prüfung muss an der zukünftigen Ausbildungsstätte abgelegt werden, die anderen können z. B. am BFI oder an der VHS abgelegt werden. Zu jeder Prüfung können Sie drei mal antreten, wenn sie negativ beurteilt worden ist.
Prüfungsort
An der Universität, für die man sich beworben hat, muss zumindest eine Prüfung abgelegt werden, die anderen Prüfungen können an den vorbereitenden Instituten absolviert werden.
Quellen und weitere Informationen
- http://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/zweiter_bildungsweg/studienberechtigungspruefung.php
- http://www.vhs.at/kursprogramme/sbp/#1/z
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/16/Seite.160500.html
- http://www.studieren.at/studieren-ohne-matura/studienberechtigungspruefung-sbp
- https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienberechtigungs-und-zusatzpruefung/