Arbeitnehmerkündigung: Vorlage, Fristen, Ansprüche

Sie wollen kündigen? Manchmal kommt man in seinem Job an den Punkt, an dem man einfach nicht mehr weitermachen kann oder will. Sei es wegen den Kollegen, dem Gehalt oder allgemeiner Unzufriedenheit: Der nächste logische Schritt ist die einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses, also die Arbeitnehmerkündigung.

Arbeitnehmerkündigung

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Was ist eine Arbeitnehmerkündigung?

Gekündigt werden kann nur ein unbefristetes Dienstverhältnis, ein befristetes Dienstverhältnis endet durch den Ablauf der vereinbarten Zeit.

Das korrekte Kündigungsschreiben

Es gibt keine Formvorschriften für das Kündigungsschreiben, aber um einen Beweis für die Kündigung zu haben, ist es sinnvoll, schriftlich zu kündigen, auch um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Bei der Versendung der Kündigung per Post muss darauf geachtet werden, dass man die übliche Dauer des Postwegs einkalkuliert, da die Kündigungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Kündigung zugegangen ist.

Wird das Kündigungsschreiben nicht versandt sondern persönlich abgegeben, sollte man darauf bestehen, dass derjenige, der die Kündigung erhält (z.B. das Sekretariat, die Personalabteilung oder der Chef selbst), den Empfang quittiert.

Es muss in der Kündigung der Wille erkennbar sein, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, außerdem sollten die Namen beider Parteien, das Datum der Erstellung des Kündigungsschreibens, das Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses und die Unterschrift des Arbeitnehmers enthalten sein.

Kündigungsschreiben Vorlage
Vorlage Kündigungsschreiben

Ein Grund für die Kündigung muss nicht genannt werden. Dies sollte eher in einer persönlichen Zusammenkunft und nicht im Schriftstück angesprochen werden.

Übrigens: Auch mündliche Kündigungen sind gültig!

Einhaltung der Kündigungsfrist

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, können Angestellte zu jedem Monatsletzten kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ab dem Zugehen der Kündigung an den Arbeitgeber im Anschluss einen Monat, kann aber vertraglich auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden.

Bei Arbeitern sind die Kündigungstermine und -fristen zumeist in den Kollektivverträgen geregelt. Im Zweifelsfall geben die Arbeiterkammer oder die zuständige Fachgewerkschaft Auskunft.

Möchte man seinen Arbeitgeber wechseln, obwohl noch eine längere Kündigungsfrist steht, ist dies zwar zulässig, allerdings muss man auch mit gewissen Nachteilen rechnen. Zum Beispiel kann man seine Urlaubsersatzleistungen und die Sonderzahlungen verlieren. Auch Schadenersatzpflichten könnten in Ausnahmefällen für den Arbeitnehmer entstehen.

Deshalb sollte man sich genau überlegen, ob man dies wirklich riskieren möchte oder vielleicht doch noch bis zum Ende der Kündigungsfrist ausharren kann.

Ansprüche des Arbeitnehmers

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer steht diesem eine Endabrechnung zu, welche zumindest Lohn bzw. Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, anteilige Sonderzahlungen laut Arbeitsvertrag und Urlaubsersatzleistung enthält.

Die Abfertigung Alt steht dem Arbeitnehmer nicht zu, außer es handelt sich um spezielle Fälle wie Pensionsantritt oder dauernde Berufsunfähigkeit.

Was dem kündigenden Arbeitnehmer auf jeden Fall zusteht, ist das Dienstzeugnis, in welchem zu lesen ist, wie sich der Arbeitnehmer in seinem Job und bei den ihm übertragenen Aufgaben angestellt hat.

Dem Arbeitnehmer stehen bei eigener Kündigung keine Postensuchtage in Form von bezahlter Freizeit zu.

Unter gewissen Umständen hat der kündigende Arbeitnehmer Recht auf Arbeitslosengeld. Dazu muss sich der Arbeitnehmer direkt nach der Kündigung arbeitslos melden, außerdem gibt es häufig eine gewisse Sperrfrist, die eingehalten werden muss, bevor das Arbeitslosengeld freigegeben wird.

Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer weitere sechs Wochen lang Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung. Bei neuen Krankheitsfällen besteht der Anspruch auf Krankengeld noch für drei Wochen.

Tipps

  • Es ist sehr wichtig, sich die Kündigung gut zu überlegen. Nur weil es einmal Probleme gibt, ist es nicht sinnvoll, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen und zu kündigen. Hat man einmal gekündigt, ist das nicht wieder rückgängig zu machen.
  • Eine Alternative zur Kündigung ist eventuell auch die Bildungskarenz
  • In Gedanken sollte man die Kündigung schon genau durchgegangen sein, bevor man überhaupt erst um einen Termin diesbezüglich anfragt. Gute Vorbereitung ist hier das A und O.
  • Damit man auch emotional mit dem Unternehmen und den Kollegen abschließen kann, ist es oft hilfreich, mit Außenstehenden zu sprechen.
  • Es macht keinen Sinn, sich während der Kündigung beim Chef über all die Probleme auszulassen, die im Laufe der bisherigen Anstellung aufgetreten sind.
  • Versuchen Sie, mit einem positiven Gefühl aus dem Kündigungsgespräch und aus dem Unternehmen zu gehen.

Quellen und weitere Informationen

Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Arbeitnehmer-Kuendigung.html
WKO: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhaeltnis/Aufloesung/Arbeitnehmerkuendigung.html
karriere.at: http://www.karriere.at/c/kuendigung
AMS: http://www.ams.at/kuendigung