Tarifstufen – Einkommensteuer
Tarifstufen Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz 2024 |
---|---|
12.816 € und darunter | 0% |
über 12.816 € bis 20.818 € | 20% |
über 20.818 € bis 34.513 € | 30% |
über 34.513 € bis 66.612 € | 40% |
über 66.612 € bis 99.266 € | 48% |
über 99.266 € bis 1.000.000 € | 50% |
über 1.000.000 € | 55% |
Kalte Progression – Beispiele
Bereits Anfang 2023 wurde die sogenannte ‚Kalte Progression‘ abgeschafft, eine Art schleichende Steuererhöhung. Diese Änderung wird sich in den folgenden Jahren positiv für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bemerkbar machen. Das Finanzministerium hat berechnet, wie viel die Steuerpflichtigen im Jahr 2024 durch diese Maßnahme bei der Lohn- und Einkommensteuer sparen werden.
- Fall 1: Arbeiter mit regelmäßigem Einkommen
- Einkommensdetails: Monatliches Bruttogehalt von 3.666,15 Euro, ohne Überstunden und SEG-Zulagen.
- Steuerersparnis: Jährliche Ersparnis von 679 Euro durch den Wegfall der Kalten Progression.
- Fall 2: Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern
- Einkommensdetails: Monatliches Gehalt von 1.650 Euro.
- Steuerersparnis: Jährliche Entlastung von 335 Euro aufgrund der Abschaffung der Kalten Progression.
- Fall 3: Pensionist mit festem Einkommen
- Einkommensdetails: Monatliche Pension von 1.825,70 Euro.
- Steuerersparnis: Jährliche Entlastung von 664 Euro durch den Wegfall der Kalten Progression.