Arbeitslosengeld – alle Informationen für die korrekte Auszahlung!

Wer in Österreich arbeitslos ist, kann Arbeitslosengeld beziehen. Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) ist jene Institution, die sich um Organisation und Auszahlung kümmert. Zudem werden Menschen ohne Erwerbstätigkeit bei der Jobsuche, bei einer Umschulung und beim Wiedereinstieg unterstützt.

Was ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld dient der Existenzsicherung, wenn sich der Bezieher auf Arbeitssuche befindet und wird vom AMS ausbezahlt. Es kann auch im Rahmen einer Bildungskarenz oder bei Inanspruchnahme des AMS Unternehmensgründungsprogramms bezogen werden.

Wer darf es beziehen?

Voraussetzungen dafür sind unter anderem die

  • Arbeitsfähigkeit,
  • Arbeitswilligkeit und
  • Arbeitslosigkeit.

Weiters muss man der Arbeitsvermittlung jederzeit zur Verfügung stehen und bereit sein, eine Beschäftigung anzunehmen. Wichtigster Punkt ist die Bereitschaft zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung in einem festgelegten Mindestmaß.

Das bedeutet konkret, dass bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder für ein behindertes Kind auf jeden Fall eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden möglich sein muss. In allen anderen Fällen muss sich die arbeitslose Person mindestens 20 Stunden pro Woche freihalten. Der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld ist dabei möglich.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben dann aber nur jene Personen, die dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkung zur Verfügung stehen.

Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das Kind nachweislich durch eng verwandte Personen oder außerhalb (zum Beispiel im Rahmen von Einrichtungen, wie Kindergärten) betreut wird.

Keinen rechtlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie während der Teilnahme an einem freiwilligen Sozialjahr.

Eine gewisse Mindestdauer arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung muss jedenfalls nachgewiesen werden und die entsprechende Bezugsdauer darf nicht erschöpft sein.

Wieviel darf man beziehen?

Das Arbeitslosengeld setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Diese sind:

  • der Grundbetrag
  • ein etwaiger Ergänzungsbetrag
  • Zuschläge, die aufgrund der Familie errechnet werden.

Wird der Grundbetrag von 1. Jänner bis 30. Juni des jeweiligen Jahres geltend gemacht, so richtet er sich nach der gespeicherten Jahresbeitragsgrundlage aus dem arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des vorletzten Jahres. Dieses wird mit dem Aufwertungsfaktor für die Sozialversicherung des entsprechenden Jahres aufgewertet.

Das bedeutet: Wenn Sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eines Jahres Arbeitslosengeld beantragen, richtet sich der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres.

Gibt es die Jahresbeitragsgrundlagen des letzten bzw. vorletzten Kalenderjahres nicht, so ist die letzte vorliegende Grundlage heranzuziehen.

Für Einsteiger: Wenn Sie bei der Geltendmachung noch keine Jahresbeitragsgrundlagen haben bzw. noch keine vorhanden sind, so richtet sich die Festsetzung der Höhe des Grundbetrages nach dem Entgelt der letzten sechs Kalendermonate.

Hat man Zeiten aus einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung, fließen diese mit der entsprechenden Beitragsgrundlage in die jeweilige Jahresbeitragsgrundlage und damit in die Bemessung ein.

Familienzuschläge für Nachwuchs gebührt für jene Kinder, zu deren Unterhalt Sie wesentlich beitragen. Allerdings muss ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen. Für den Ehepartner oder Lebensgefährten gilt der Familienzuschlag nur, wenn auch für (minderjährige) Kinder ein Zuschlag zuerkannt wurde.

Grundsätzlich gilt aber, dass das Arbeitslosengeld – inklusive Ergänzungsbetrag – nicht höher als folgende Beträge sein darf.

  • maximal 60 % des täglichen Nettoeinkommens laut Bemessungsgrundlage, wenn kein Familienzuschlag zusteht.
  • maximal 80 % des täglichen Nettoeinkommens laut Bemessungsgrundlage, wenn Familienzuschläge zustehen. Dabei macht es keinen Unterschied ob ein oder mehrere Familienzuschläge gebühren.

AMS Auszahlungstermine für 2024

AnspruchsmonatKontoüberweisungPostauszahlung
Dezember 202304.01.202408.01.2024
Jänner 202406.02.202408.02.2024
Februar06.03.202408.03.2024
März04.04.202408.04.2024
April06.05.202408.05.2024
Mai05.06.202407.06.2024
Juni04.07.202408.07.2024
Juli06.08.202408.08.2024
August04.09.202406.09.2024
September04.10.202408.10.2024
Oktober06.11.202408.11.2024
November04.12.202406.12.2024
Dezember07.01.202509.01.2025

Wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen dürfen

Zu Beginn gilt, dass das Arbeitslosengeld „nur“ für 20 Wochen zuerkannt wird. Haben Sie aber 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorzuweisen, wird es für 30 Wochen gewährt. (Wenn Sie wieder einen neuen Job haben und ein Gehalt beziehen, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr – für die Gehaltsverhandlung nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner 2024)

Natürlich gibt es Ausnahmen bei welchen sich die Dauer des Bezugs erhöht. Diese treffen zu, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geltendmachung auf Arbeitslosengeld

  • das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren: 39 Wochen Bezugsdauer
  • das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 15 Jahre 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren: 52 Wochen Bezugsdauer

Nehme Sie das Arbeitslosengeld nach Abschluss einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation in Anspruch, kann sich ihre Bezugsdauer unter bestimmten Voraussetzungen auf 78 Wochen erhöhen

Bei Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung verlängert sich Ihre Bezugsdauer ebenfalls. Maximal möglich sind dann 3 bzw. 4 Jahre.

Wie beanspruchen Sie Arbeitslosengeld?

Natürlich beim Arbeitsmarktservice – und das kann entweder persönlich oder online erfolgen. Dazu sollten Sie ein eAMS-Konto beantragen.

Wichtig zu beachten ist, dass Sie das Arbeitslosengeld nur persönlich beim AMS beantragen können.

Sie sollten sich noch vor Ihrer Arbeitslosigkeit, sofern sie vorhersehbar ist, beim AMS melden. Ist dies so erfolgt, muss die Vorsprache zur Beantragung nicht sofort nach Ende Ihres Dienstverhältnisses erfolgen. Das heißt, dass es in diesem Fall ausreichend ist, wenn Sie bis spätestens 10 Tage nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen. Das Arbeitslosengeld kann Ihnen so frühest möglich überwiesen werden. Dieser Tipp verhindert aber auch Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Wichtig: bei einer Arbeitnehmerkündigung durch Sie, besteht im ersten Monat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Womit soll ich mich anmelden?

Sind Sie das erste mal beim österreichischen Arbeitsmarktservice, so bringen Sie bitte bei Ihrer ersten persönlichen Vorsprache Ihre eCard mit.

Die anschließende Abgabe des Antragsformulars erfordert weitere Dokumente. Diese dienen zum Nachweis Ihrer Angaben und sollen klären, ob und inwieweit sie Anspruch haben.

Derartige Nachweise gelten nicht nur als reine Formalität. Eine saubere Abgabe ist erforderlich und erleichtert Ihnen den Zugang zu monetärer Unterstützung.

Beziehen Sie ihr Geld über das eAMS-Konto, beachten Sie bitte die dortigen Hinweise und Informationen.

Quellen und weitere Informationen