Betriebliche Vorsorgekassen: Abfertigung, Einzahlung & Auszahlung

Betriebliche Vorsorgekassen verwalten die Beträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einzahlt und die als Abfertigung zählen. Es gibt unterschiedliche Varianten, in denen eine Auszahlung für Arbeitnehmer in Frage kommt.

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Betriebliche Vorsorgekassen

Nach dem Bankwesengesetz sind betriebliche Vorsorgekassen Kreditinstitute mit einem einzigen Geschäftsbereich: Der Verwaltung und Veranlagung der Beiträge für die Abfertigung für Arbeitnehmer.

Die Rechtsform der betrieblichen Vorsorgekassen ist entweder eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Der Aufsichtsrat der betrieblichen Vorsorgekasse besteht aus vier Kapitalvertretern und zwei von der Gewerkschaft ausgewählten Arbeitnehmervertretern.

Zur Überwachung der betrieblichen Vorsorgekassen stehen die Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Österreichische Nationalbank und ein eigens dafür abgestellter Staatskommissär bereit.

Abfertigung

Früher gab es das alte Abfertigungsrecht (= Abfertigung Alt), welches eine gesetzlich geregelte Leistung des Arbeitgebers war.

Das neue Abfertigungsrecht, die sogenannte „Abfertigung Neu“ besteht für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Jänner 2003 in eine Arbeitsverhältnis getreten sind. Sie ist ein kapitalfinanziertes und beitragsorientiertes Kassenmodell.

Bei diesem Modell wird die Abfertigung, also das Geld, das angespart wird, nicht mehr beim Arbeitgeber gelagert, sondern es wird an eine dritte Stelle weitergegeben. Diese dritte Stelle ist die betriebliche Vorsorgekasse.

Einzahlung = 1,53% vom Bruttogehalt

Der Arbeitgeber zahlt für alle Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses 1,53 Prozent des Bruttogehalts im Monat an die Krankenkasse. Die Krankenkassen geben diesen Betrag an die vom Arbeitgeber gewählte betriebliche Vorsorgekasse weiter.

Auszahlung der Abfertigung

Wird das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung, unberechtigte oder unverschuldete Entlassung, Fristablauf, einvernehmliche Kündigung oder berechtigten Austritt aufgelöst, nachdem zumindest drei Einzahlungsjahre vorliegen, kann der Arbeitnehmer die Auszahlung seiner Abfertigung verlangen.

Für den Umgang mit der Abfertigung gibt es mehrere Varianten:

  • als Kapitalbetrag
  • in der betrieblichen Vorsorgekasse lassen wodurch sie weiter verwaltet wird
  • an die betriebliche Vorsorgekasse weiterleiten lassen (wird auch „Rucksackprinzip“ genannt, weil die Abfertigung sozusagen mitgenommen wird)
  • in eine private Pensionszusatzversicherung oder Pensionskasse übertragen (z. B. Vereinbarung einer monatlichen zusätzlichen Pensionszahlung)

Wird das Arbeitsverhältnis durch Arbeitnehmerkündigung, unberechtigten Austritt, berechtigte oder verschuldete Entlassung oder bevor drei Einzahlungsjahre vorliegen beendet, bleibt die Abfertigung in der betrieblichen Vorsorgekasse und wird dort weiter verwaltet.

Auswahl der richtigen Vorsorgekasse

Die Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse ist dem Unternehmen vorbehalten, wobei diese Entscheidung davon abhängig ist, ob das Unternehmen einen Betriebsrat hat oder nicht.

Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, ist mit diesem eine Betriebsvereinbarung über die gewählte Vorsorgekasse abzuschließen. Funktioniert dies nicht, wird die Schlichtungsstelle nach dem Arbeitsverfassungsgesetz benötigt, deren Entscheidung als Betriebsvereinbarung gilt.

Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Arbeitnehmern schriftlich mitzuteilen, welcher Vorsorgekasse sie beitreten sollen. Widerspricht ein Drittel der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe, muss der Arbeitgeber die erste Auswahl verwerfen und eine andere Vorsorgekasse vorschlagen.

Bei Unsicherheiten kann die Gewerkschaft helfen. Kann wiederum keine Einigung erzielt werden, muss die Schlichtungsstelle zu Rate gezogen werden.

Weitere Faktoren, die bei der Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse eine Rolle spielen, sind die Zinsgarantie, die Veranlagungsinstrumente und -politik, die Kosten, die Möglichkeit zum Kassenwechsel, die Servicequalität, die Beitrittsangebote und die Veranlagungsbestimmungen.

Folgend listen wir die betrieblichen Vorsorgekassen, die es in Österreich gibt, auf:

Quellen und weitere Informationen