Private Krankenversicherung (PKV) Ratgeber 2023

In Österreich besteht für alle Bürger ein Anspruch auf Krankenversicherung. Wer sich ein zusätzliches Standbein wünscht, schließt eine private Krankenversicherung ab. Diese beinhaltet dann Zusatzleistungen wie eine höherwertige Unterbringung im Krankenhaus oder die Übernahme von Zahnersatzkosten.

[toc]

Jeder Bürger ist krankenversichert

Sowohl unselbstständige Arbeiter, Angestellte oder öffentlich Bedienstete bei Bund und Ländern als auch Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Unternehmer müssen sich krankenversichern. Und: Jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, von der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse – der Gebietskrankenkasse – als Mitglied aufgenommen zu werden.

Ergänzt wird dieses Standbein der gesetzlichen Sozialversicherung durch die PKV. Sie ist sowohl landes- als auch bundesweit präsent. Eine private Krankenversicherung tritt jedoch nicht als Vollversicherung für die ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Sonderklasse Krankenversicherungen bieten ausschließlich Zusatzversicherungen an. Zu den gefragten Tarifen gehören in erster Linie die Krankenhauskosten sowie die Tagegeldversicherungen.

Private Krankenversicherung

Nicht jeder Bürger muss zusätzlich privat versichert sein

Für die privaten Krankenversicherungen besteht kein Kontrahierungszwang, also Annahmezwang. Diese Versicherungen können, vorwiegend anhand einer Gesundheitsprüfung, frei über einen Aufnahmeantrag entscheiden.

Der kann vorbehaltlos, mit Einschränkungen wie Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen angenommen oder abgelehnt werden. Der Versicherungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen privater Krankenversicherung und Bürger, der durch Angebot und Annahme zustande kommt – oder auch nicht.

Gesetzliche Krankenversicherung – Teil der Sozialversicherung

Rechtsgrundlage ist das ASVG, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zusammen mit weiteren Einzelgesetzen. In Österreich richtet sich die Zugehörigkeit zur jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Betriebssitz des Arbeitgebers, und erst in zweiter Linie nach dem eigenen Wohnsitz.

Für jedes einzelne Bundesland ist ganz allgemein eine eigene GKK, die Gebietskrankenkasse, zuständig. Die größte unter ihnen ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Weitere Träger des gesetzlichen Krankenversicherungssystems sind die

  • BVA Versicherungsanstalt für öffentliche Bedienstete
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
  • Betriebskrankenkassen großer Unternehmen

Die gesetzliche Versicherung kann man sich nicht aussuchen

Zusammengeschlossen sind alle gesetzlichen Krankenkassen im bundesweiten Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Sitz in Wien. In diesem Dachverband sind neben allen gesetzlichen Krankenkassen auch die Versicherungsträger für die Pensions- und für die Unfallversicherung organsiert.

Die Bürger können also nicht unter den etwa eineinhalb Dutzend gesetzlichen Krankenkassen auswählen, sondern sie werden ihrer jeweiligen GKV zugewiesen.

So müssen sich Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in der Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft krankenversichern, während Landwirte und Winzer ausschließlich in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern versichert sein können. Das unterbindet einerseits einen Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander, vereinfacht andererseits aber auch die gesamte Organisation und Struktur des bundesweiten gesetzlichen Krankenversicherungswesens.

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bietet den Versicherungsnehmern eine Grundversorgung, die in vielen Details als unzulänglich empfunden wird.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis entspricht oftmals weder den Vorstellungen noch den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer: beispielsweise beim stationären Krankenhausaufenthalt, oder bei aufwändigen Zahnbehandlungen mit Zahnersatz.

Dort, wo die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enden, beginnen diejenigen der Sonderklasse-Krankenversicherungen. Sie werden in einzelnen Tarifen angeboten und auch kalkuliert.

Im Baukastensystem, vergleichbar mit der Rechtsschutzversicherung, kann der gesetzlich Krankenversicherte privat seinen Versicherungsschutz bedarfsgerecht ergänzen.

Im Gegensatz zur GKV mit ihrem anteiligen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil muss der Beitrag zur PKV vom Versicherten komplett selbst bezahlt werden.

Der Abschluss einer tarifbezogenen privaten Krankenversicherung bietet dann ausschließlich Vorteile. Dem Versicherten werden medizinische Versorgungsleistungen angeboten, die die zuständige GKK nicht bietet, nicht bieten kann oder nicht bieten darf.

Krankenversicherungen im Detail

Jeder Bürger sollte wissen, wo die Leistungsfähigkeit seiner gesetzlichen Versicherung endet. Erst dann ist die Notwendigkeit zur Ergänzung dieser Basisleistung durch eine tarifbezogene Versicherung für die eigene Gesundheit bewusst.

Die privaten Krankenversicherungsanstalten

Diese Versicherungen sind als Kapitalgesellschaft ein Unternehmen der freien Wirtschaft. Sie konkurrieren miteinander und jede von ihnen ist bestrebt, ihren Mitgliederbestand durch individuelle sowie qualitativ hochstehende Angebote zu erhöhen.

Die Gesundheitsprüfung des Antragstellers

Bundesweit gilt für alle von ihnen die Pflicht zu einer umfassenden Gesundheitsprüfung der Antragsteller. Diese sollten alle Fragen wahrheitsgemäß und umfassend beantworten. Andernfalls laufen sie Gefahr, dass der Vertrag schlimmstenfalls annulliert wird.

Kosten / Höhe der Versicherungsprämie

Die Versicherungsbeiträge werden für jeden einzelnen Tarif und für den jeweiligen Versicherungsnehmer individuell berechnet.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Familienversicherung. Hier sind die Familienangehörigen kostenfrei mitversichert. Der Monatsbeitrag wird vom Hauptverdiener bezahlt, vom Monatsentgelt einbehalten und vom Arbeitgeber direkt an den Krankenversicherungsträger abgeführt. In der PKV zahlt der Versicherte als Vertragspartner den Beitrag direkt an seine Krankenversicherung.

Der Prämienberechnung werden unter anderem das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand zugrundegelegt. Für die Anpassung der Versicherungsprämie, sprich für die Beitragserhöhungen, gelten als Hauptkriterien:

  • Vergleichbare Kostensteigerungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Änderungen im bundesweiten Gesundheitswesen
  • Der bundesweit vereinbarte Berechnungsindex
  • Eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Versicherten in dem jeweiligen Tarif
  • Die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen und deren Kosten in dem jeweiligen Tarif

Je früher, desto günstiger

Die PKV ist umso preisgünstiger, je früher sie abgeschlossen wird und ist für das Baby ab der Geburt ebenso wichtig wie für das Kleinkind, für Kinder, Schüler und Jugendliche oder Erwachsene, bis hin zum Senior.

Vor diesem Hintergrund kann die private, korrespondierend mit der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls als eine lebenslange Versicherung für die einzelnen Tarife gesehen werden.

Die freie Arzt- oder Krankenhauswahl, der qualitativ bessere Zahnersatz sowie das in seiner Höhe selbstbestimmte Krankenhaustagegeld sind private Zusatzleistungen, auf die nicht verzichtet werden sollte.

Selbstständige und Freiberufler benötigen eine Krankentagegeldversicherung, um bei Krankheit den damit verbundenen Einnahmeausfall zu kompensieren. Diese Versicherung ist nicht vom Alter abhängig, sondern eine Notwendigkeit, um in den verschiedenen Lebensabschnitten optimal versichert zu sein. Die Bedürfnisse wechseln im Laufe der Jahrzehnte.

Eine Zahnzusatzversicherung wird schon im Kindesalter für die aufwändige Zahnregulierung benötigt, und einige Jahrzehnte später für den Zahnersatz. Die Krankenhauszusatzversicherung sorgt zu jeder Zeit für eine optimale ärztliche und medizinische Versorgung, inklusive dem Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer auf der Privatstation des Chefarztes.

Und mit einem Krankenhaustagegeld von beispielsweise 50 €, 70 € oder 100 € pro Aufenthaltstag lassen sich diejenigen Aufwendungen finanzieren, die ein Krankenhausaufenthalt zwangsläufig mit sich bringt.

Die gängigen privaten Krankenzusatztarife werden angeboten für

  • Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Krankentagegeld als Verdienstausfall
  • Krankenhaustagegeld je Aufenthaltstag im Krankenhaus
  • Begleitkosten
  • Auslandsreisen
  • Vorübergehende sowie dauerhafte Pflegebedürftigkeit

Tarife vergleichen!

Der Versicherungsnehmer sollte vor Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung mehrere Anbieter miteinander sowie deren Tarife untereinander vergleichen. Anders als bei den gesetzlichen gibt es für die privaten Krankenversicherungen keine einheitlichen Vorgaben oder Mindeststandards.

Grundlage für den Krankenversicherungsvertrag sind ausschließlich Angebot und Nachfrage. Der Wechsel von einer zur anderen privaten Krankenversicherung ist zwar möglich, jedoch nicht die Regel. Erfahrungsgemäß wird die einmal ausgewählte private Krankenversicherung in den kommenden Jahrzehnten kaum gewechselt.

Auch aus diesem Grund ist ein ausgiebiger Versicherungsvergleich nicht nur empfehlenswert, sondern geradezu notwendig.

Quellen und weitere Informationen