Arbeitnehmerveranlagung & Lohnsteuerausgleich 2023/2024

Mit dem Steuerausgleich 2023 kann man sich in Österreich Geld vom Finanzamt zurückholen. Und zwar dann, wenn man zu viel Steuern an den Fiskus abgeführt hat. Dies kann nicht nur für das Vorjahr gemacht werden, sondern der Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) kann auch bis zu 5 Jahre rückwirkend berechnet werden.

Steuer-Spar-Tipps für Steuerausgleich / Arbeitnehmerveranlagung für 2023

Viele Tipps für den Steuerausgleich in Österreich kann man direkt im Steuerbuch 2024 nachlesen. Dieses (und auch jene der Vorjahre) kann gratis hier heruntergeladen werden:

Mit dem Steuerbuch können Sie sich einfach informieren und erhalten Tipps, die Sie sonst vielleicht übersehen würden. Vielleicht erhalten Sie so in Zukunft beim Lohnsteuerausgleich noch mehr Geld zurück.

Hier noch ein aktueller Beitrag zum Thema Steuern sparen: bruttonetto-rechner.at/steuern-sparen/

Lohnsteuerausgleich – mit diesen Tipps sahnen Sie zusätzlich ab!

Monat für Monat entrichten die Steuerzahler ihre Abgaben. Dabei hält das Finanzamt mitunter kräftig die Hand auf. Kurz nach Jahreswechsel ergibt sich allerdings die Möglichkeit, dass Geld zurückfordern können.

Die Rede ist vom sogenannten Lohnsteuerausgleich, welcher auch als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um eine Steuererklärung, die schnell und simpel von statten geht.

Was ist ein Lohnsteuerausgleich?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich um eine spezielle Art der Steuererklärung. Verbraucher, die einer Beschäftigung nachgehen können Steuern zurückfordern. Positiv daran ist, dass Sie in einer aufrechten Anstellung kein Geld verlieren können (außer Sie haben zusätzliche Nebenbeschäftigungen, die eine Steuerpflicht nach sich ziehen).

Dabei ist zu unterscheiden, dass es eine Pflichtveranlagung und eine Antragsveranlagung gibt. Die Pflichtveranlagung greift dann, wenn der Verbraucher während des Jahres mehrere Bezüge erhalten hat. Vereinfacht formuliert bedeutet dies, dass mehr als nur einer Arbeit nachgegangen worden ist, unabhängig davon, ob selbständig oder nicht.

Wer einer regulären Tätigkeit nachgeht, ist nicht verpflichtet einen Lohnsteuerausgleich vorzunehmen.  Im Laufe des Ratgebers werden wir Ihnen allerdings einige wertvolle Tipps geben, die eine lukrative Steuererklärung garantieren.

Wie kann die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden?

Der Prozess ist mittlerweile recht einfach und kann online abgewickelt werden. Bereits seit dem Jahr 2003 ist es in Österreich möglich, die Steuererklärung über FinanzOnline zu erledigen.

Von Vorteil ist, dass der Verbraucher im Vorhinein berechnen kann, was bei der Veranlagung herauskommt. Das sogenannte Formular L1 ist der entscheidende Faktor im Rahmen der Veranlagung. Hierbei handelt es sich um die Erklärung der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das betreffende Kalenderjahr.

Wer den elektronischen Weg scheut oder sich zu wenig auskennt, der kann freilich auch das Finanzamt in nächster Nähe aufsuchen. Dort gibt es kostenlos das Formular L1, welches handschriftlich ausgefüllt werden kann.

  • Erklärung über Onlineplattform FinanzOnline möglich,
  • aber auch handschriftlich (Formular L1 beim nächstgelegenen Finanzamt holen).

Tipp: Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. So lässt sich beispielsweise immer noch ein Lohnsteuerausgleich für 2019 erledigen.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Unbedingt! Das Finanzministerium stellt pro Jahr ca. 1 Milliarde Euro für Rückzahlungen zur Verfügung. Dabei können minimale Beträge, aber auch mehrere Tausend Euro herausspringen. Das Wunderbare daran ist, dass der Verbraucher nur einen minimalen Aufwand hat. Wer die Veranlagung online erledigt, dürfte kaum mehr als 10 Minuten brauchen. In der Regel hängt dies davon ab, wie viele Kosten geltend gemacht werden.

Korrektes Ausfüllen der Formulare

Normalerweise ist das Ausfüllen der Formulare rasch erledigt. Es gibt jedoch einige Faktoren, wie etwa die Pendlerpauschale oder Weiterbildungen, die eine vermehrte Auseinandersetzung mit der Materie erfordern. Wer seine Erklärung online erledigt, kann dafür auf den FinanzOnline Ratgeber zurückgreifen. Des Weiteren gibt es ein eLearning Programm. Dem Verbraucher wird hier ausführlich und Schritt für Schritt erklärt, wie eine korrekte Steuerklärung zu handhaben ist.

Wer kann besonders profitieren?

Es gibt Umstände, die dazu beitragen, dass Verbraucher besonders profitieren. Diese sogenannten Steuerabsetzposten sind in puncto Rückzahlungen eine attraktive Gelegenheit. Wer Kinder hat, Pensionisten betreut, Fahrkosten zahlt oder über ein geringes Einkommen verfügt, der kann mit vielen Vorteilen rechnen.

Viele Posten werden nämlich vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt, sodass auch vorerst keine steuerlichen Vorzüge eintreten: etwa die Pendlerpauschale, der Kinderabsetzbetrag, der Mehrkindzuschlag oder auch der Absatzbetrag für niedrige Einkünfte.

Wer über das Jahr verteilt Einkünfte in verschiedener Höhe hatte, etwa beim Wechsel von Teilzeit in Vollzeit oder umgekehrt, der profitiert in der Regel substanziell.

Was sind die besten Tipps für die Veranlagung?

In diesem letzten Abschnitt wollen wir nun einige Bereiche aufführen, welche die Arbeitnehmerveranlagung attraktiver gestalten.

Was sind Sonderausgaben?

Ein großer Bereich des Formulars L1 betrifft die Sonderausgaben. Hier geht es in der Regel um hohe finanzielle Belastungen, etwa beim Bau eines Hauses oder einer Wohnung sowie deren Renovierung. Auch Versicherungsprämien zählen dazu. Kirchenbeiträge, Kosten für einen Steuerberater und Spenden fallen ebenfalls in diesen Bereich.

Dabei sind immer unterschiedliche Grenzen zu beachten. Kirchenbeiträge können bis zu 400 Euro geltend gemacht werden, Kosten für den Steuerberater in unbegrenzter Höhe. Bedingt dadurch, dass in diesem Bereich hohe Kosten entstehen können, fällt die Rückvergütung allerdings eher mager aus.

Was sind Werbungskosten?

Für jeden Job gibt es Ausgaben, die nicht durch das Unternehmen, in dem der Verbraucher tätig ist, übernommen werden. Diese Sonderausgaben werden als Werbungkosten bezeichnet. Es gibt dafür  eine Pauschale, die aktuell 132 Euro beträgt. Das heißt, dass dieser Betrag automatisch geltend gemacht wird, ohne dass der Verbraucher Angaben zu tätigen hat.

Wird dieser Betrag übertroffen, so gilt es das zu vermerken. Dazu zählen etwa Kosten für Internet, Computer, Literatur, Arbeitskleidung, Handygebühren oder auch die Aus- und Fortbildung.

Allerdings werden einige Bereiche über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht, als klassisches Beispiel kann der Computer bzw. Laptop hergenommen werden. Der Privatanteil beläuft sich auf 40 Prozent. Also können ohnehin nur 60 Prozent geltend gemacht werden, was übrigens auch auf das Handy zutrifft. Dann wird außerdem eine Nutzungsdauer angenommen, beispielsweise drei Jahre. Über diese drei Jahre hinweg wird der Absetzposten verteilt.

Wann können Kosten für die Aus- und Fortbildung geltend gemacht werden?

Dieser Bereich ist durchaus schwierig und bedarf tendenziell der Unterstützung durch einen Steuerberater. Eine sehr wichtige Voraussetzung ist, dass die Ausbildung oder Fortbildung in einem verwandten Beruf stattfindet oder aber eine umfassende Schulung vorgenommen wird.

Anschließend lassen sich folgende Kostenstellen geltend machen:

  • Kurskosten
  • Unterlagen
  • Fahrtkosten
  • Literatur
  • Arbeitsmittel
  • Tag- und Nächtigungsgeld (wenn Aus- oder Fortbildung nicht im Wohnort stattfindet).

Wie erfolgt die Auszahlung der Gutschrift?

Sie bekommen die Lohnsteuergutschrift direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Arbeitnehmerveranlagung Formulare zum Download

Aktuell sind diese nicht mehr zum Download verfügbar. Es ist jedoch möglich, diese kostenlos online über finanzonline.at zu bestellen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung bzw. ein Lohnsteuerausgleich fast immer rentiert.

Auch wenn schlussendlich nur einige Euro herausspringen, so lohnt sich der Aufwand dennoch. Sollten Sie sich in der Materie noch nicht gut auskennen, gibt es viele einfache Ratgeber um Ihnen das Leben zu vereinfachen.

Die von uns dargelegten Tipps sind nur ein kleiner Teil dessen, was möglich ist. Hier ist klar zu empfehlen, sich ein wenig einzulesen, um weitere Sparhinweise zu erhalten.

Weitere Quellen für Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Hilfe zum Thema Lohnsteuerausgleich

Bei Fragen kann direkt das Service vom Bundesministerium für Finanzen genutzt werden.

Wenn Sie sich bei einigen Punkten bei der Arbeitnehmerveranlagung unsicher sind, können Sie in jedem Fall versuchen, ihr Finanzamt per Mail oder Telefon zu kontaktieren oder während der Service/Öffnungszeiten persönlich vorbeizukommen. Eine Liste der Finanzämter finden Sie hier: Finanzämter in Österreich.

Weiters besteht die Option, das Sie Freunde oder Bekannte fragen, ob diese bereits einen Lohnsteuerausgleich durchgeführt haben und ihnen behilflich sein können.