Lohnrechner 2025 für Österreich

Hier finden Sie den Lohnrechner für ganz Österreich für 2025. Die Bedienung ist ganz einfach: Um den Lohn von Brutto in Netto oder umgekehrt zu berechnen, einfach alle Felder wie gewünscht ausfüllen und unten auf Berechnen drücken.

Dienstnehmer

Monat 13. Bezug 14. Bezug Jahr
Brutto -,-- -,-- -,-- -,--
Sozial­versicherung -,-- -,-- -,-- -,--
Lohnsteuer -,-- -,-- -,-- -,--
Netto -,-- -,-- -,-- -,--

Dienstgeber Abgaben

Monat 13. Bezug 14. Bezug Jahr
Sozial­versicherung -,-- -,-- -,-- -,--
Familienlasten­ausgleichsfonds -,-- -,-- -,-- -,--
Zuschlag Dienstgeberbeitrag -,-- -,-- -,-- -,--
Kommunalsteuer -,-- -,-- -,-- -,--
Betriebliche Vorsorgekasse -,-- -,-- -,-- -,--
Summe -,-- -,-- -,-- -,--

Dienstgeber Gesamt

Monat 13. Bezug 14. Bezug Jahr
Summe -,-- -,-- -,-- -,--

Lohnrechner Tabelle

Die folgende Tabelle (Netto in Brutto) zeigt beispielhaft einige Umrechnungen für monatliche Löhne von Arbeitern, Pensionisten und Angestellten (für das Jahr 2024 in Wien, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale).

BetragAngestellter / ArbeiterPensionist
500 € netto500,00 € brutto526,87 € brutto
1.000 € netto1.178,13 € brutto1.053,74 € brutto
1.500 € netto1.834,38 € brutto1.589,70 € brutto
2.000 € netto2.739,33 € brutto2.400,19 € brutto
2.500 € netto3.625,70 € brutto3.205,67 € brutto
3.000 € netto4.642,83 € brutto4.083,78 € brutto
4.000 € netto6.565,58 € brutto5.840,02 € brutto
5.000 € netto8.474,58 € brutto7.772,96 € brutto
10.000 € netto18.438,44 € brutto17.740,63 € brutto

So wird der Lohn berechnet

Für Sie als arbeitender Verbraucher geht es vorrangig darum, zu erfahren, wie viel an Abzügen fällig wird, d.h. wieviel vom Bruttogehalt als Netto übrig bleibt. Im Internet werden Sie zur Lohnsteuer eine Vielzahl an Instrumenten finden, die für das Berechnen vermeintlich geeignet sind. Diese können verschiedene Namen haben wie Brutto Netto Rechner, Lohnrechner oder Gehaltsrechner.

Im Folgenden nehmen wir jedoch auf die Berechnung mit dem Lohnrechner, wie Sie ihn oben auf der Seite finden, und welcher auch vom BMF genutzt wird, Bezug.

Grundsätzliche Angaben

Die erste Angabe, die Sie tätigen müssen, ist das Jahr, auf das sich die Steuern beziehen. Beim Berechnen nimmt das beispielsweise Einfluss darauf, welcher Steuerklasse Sie angehören. Der nächste und wichtigste Schritt ist der Lohn. Bei der Berechnung des BMF können Sie nun zwischen jährlich und monatlich wählen. Dies bezieht sich auf Ihr Gehalt. Doch Vorsicht, Sie müssen darauf achten, ob Sie das Brutto- oder das Netto-Gehalt angeben wollen. Ein Kästchen weiter rechts können Sie die entsprechende Wahl tätigen. Anschließend geben Sie beispielsweise den Brutto-Lohn für 2024 ein. Dann muss die Beitragsgruppe eruiert werden. Sind Sie Angestellter, Arbeiter oder Pensionist? Daneben gilt es, einen Haken zu setzen, ob Sie in die betriebliche Vorsorgekasse einzahlen. Der nächste Punkt sind die Sachbezüge. Dieser Sachverhalt kann sich ein wenig diffizil gestalten. Hier geht es nicht direkt um Ihren Lohn bzw. um Geld, sondern um Bezüge, die eben nicht ausgezahlt werden, aber dennoch über das Lohnkonto verrechnet werden müssen. Hierfür gibt es unzählige Beispiele: Etwa ein Dienstauto, eine Dienstwohnungen oder auch von der Firma bezahlte Computer oder Smartphones.

Weitere Punkte

Als nächstes gilt es Bezüge, die frei von der Steuer sind, anzugeben. Auch hier ist das Feld relativ breit gefächert. Dies betrifft beispielsweise Trinkgelder bei Kellnern oder auch steuerfreie Tagesgelder. Hierfür empfehlen wir Ihnen das Informationsportal des Finanzministeriums. Auf diese Art und Weise erhalten Sie aktuelle und gut verständliche Informationen zu diesem Sachverhalt. Das Finanzamt sollte dahingehend stets Ihr erster Ansprechpartner sein.

Die letzten drei Punkte sind relativ schnell abgehakt. Sie müssen, sofern vorhanden, die Anzahl der Kinder angeben oder ankreuzen, dass Sie Alleinverdiener sind. Daraufhin müssen noch die Felder Bundesland und Pendlerpauschale ausgefüllt werden. Was die Pauschale für Pendler betrifft, verweisen wir ebenfalls auf die Website des BMF, da hier regelmäßig neue Bestimmungen anfallen und Sie stets darüber Bescheid wissen sollten, ob Sie Anspruch darauf haben oder nicht.

Das Ergebnis ist der Nettolohn – aber…

Dieser Rechner ist nur eine Orientierungshilfe. Dies hat unterschiedliche Gründe. Beispielsweise können Überstunden, steuerfreie Zulagen oder Sonderzahlungen abweichen bzw. nicht Ihren Angaben entsprechen.

Erst bei einer schlussendlichen Arbeitnehmerveranlagung werden Sie genau darüber in Kenntnis gesetzt, wie viel Abgaben zu leisten sind. Ebenfalls zu beachten ist, dass ältere Arbeitnehmer beispielsweise von Beiträgen der Arbeitslosenversicherung befreit werden, was wiederum Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Nutzen Sie deshalb einen Vergleich der Ergebnisse. Sie können übrigens auch als Arbeitgeber diesen Gehaltsrechner nutzen.

Darauf sollten Sie achten:

  • Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen
  • immer auf dem neuesten Stand bleiben
  • nur offizielle Rechner nutzen (Finanzamt oder AK)
  • das Ergebnis dient nur zur Orientierung