Mit einem Werkvertrag verpflichtet man sich nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) dazu, ein bestimmtes Werk herzustellen. Dafür erhält man eine angemessene Entlohnung.
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Was ist ein Werkvertrag?
Wird ein Werkvertrag abgeschlossen, ist man dazu verpflichtet, gegen Entgelt bzw. das sogenannte „Honorar“ etwas vorher festgelegtes herzustellen. Dies wird selbstständig und mit eigenen Betriebsmitteln durchgeführt.
Merkmale eines Werkvertrags
Es gibt gewisse Merkmale, die den Werkvertrag auszeichnen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass keine persönliche Arbeitspflicht besteht. Das bedeutet, dass der Werkvertragsnehmer das Werk nicht unbedingt selbst herstellen muss, sondern diese Aufgabe an jemand anderen übertragen kann.
Der Werkvertragsnehmer ist nicht in die Organisation des Bestellers des Werkes eingegliedert und verwendet seine eigenen Arbeitsmittel. Außerdem ist der Werkvertrag auf Erfolg ausgerichtet, es muss also zum Schluss das richtige Ergebnis herauskommen. Im Übrigen gibt es keine wirtschaftliche oder persönliche Abhängigkeit.
Versicherung für Werkunternehmer
Der sogenannte „Werkunternehmer“ muss sich, unabhängig vom Verdienst, selbst bei der Sozialversicherungsanstalt für Gewerbliche Wirtschaft (SVA) anmelden.
Über ein Formular wird angegeben, wie der Werkunternehmer seinen Gewinn und seine Einkünfte einschätzt. Die Verdienstgrenze liegt hier bei 5.527,92 € Gewinn (Stand: 2020). Schätzt man den Gewinn als unter dieser Grenze liegend ein, muss der Werkunternehmer keine Beiträge zahlen, allerdings kann er sich auf einer freiwilligen Basis selbst versichern, was in jedem Fall zu empfehlen ist.
Im Nachhinein wird dann festgestellt, ob nun tatsächlich die Pflicht zur Versicherung besteht oder nicht. Dies passiert mit Hilfe des Einkommenssteuerbescheides. Waren Sie davor nicht versichert, müssen Sie versäumten Beträge nachzahlen. Waren Sie gar nicht erst angemeldet, kommt zusätzlich zur Strafe noch ein Zuschlag von 9,3 Prozent hinzu.
Ist der Werkvertragsnehmer dazu verpflichtet, Beiträge für die Versicherung zu bezahlen, werden in den ersten drei Jahren nur Mindestbeträge verlangt. Kommt man allerdings über die Verdienstgrenze, wird die Nachzahlung der offenen Beträge gefordert.
Die Höhe der Beiträge für die Versicherung bemessen sich am steuerlichen Gewinn. Der Prozentsatz liegt hier bei 26,15 Prozent, dazu kommen noch 9,11 € im Monat für die Unfallversicherung und 1,53 Prozent für die Selbstständigenvorsorge.
Zielschuldverhältnis
Das Vertragsverhältnis wird automatisch beendet, sobald der Werkvertragsnehmer seinen Beitrag geleistet und das Werkstück vollendet hat. Sollte es der Fall sein, dass das Werkstück nicht vollständig oder in irgendeiner Art und Weise beschädigt ist, kann der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche gelten machen, weil die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht worden ist.
Dies gilt auch dann, wenn das Werkstück nicht rechtzeitig wie vereinbart erbracht wird, denn dann kann der Auftraggeber Ersatz wegen eines Verspätungsschadens fordern.
Notwendige Gewerbeberechtigung
Um als Werkvertragsnehmer arbeiten zu dürfen, ist eine Gewerbeberechtigung notwendig.
Unterschiede zum freien Dienstvertrag
Werkvertrag | freier Dienstvertrag |
---|---|
eigene Arbeitsmittel | Arbeitsmittel vom Arbeitgeber |
an die sachlichen Weisungen des Auftraggebers gebunden | an die sachlichen Weisungen des Arbeitgebers gebunden |
keine persönliche Arbeitspflicht | grundsätzlich persönliche Arbeitspflicht, Vertretung nur in besonderen Fällen |
schuldet den Arbeitserfolg | stellt seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit zur Verfügung |
wird nur bei Erfolg entlohnt | wird auch dann entlohnt, wenn kein Ergebnis zustande kommt |
Vertrag endet bei Erbringung des Werks | Vertrag endet nach einer bestimmten Zeit |
Vorlage für einen Vertrag
Werkvertrag
abgeschlossen zwischen dem Unternehmen ______________________________ und Herrn/Frau ______________________________, wohnhaft in ______________________________.
Wir erklären uns bereit, Sie für die Dauer der Erledigung der Aufgabe ______________________________ gegen ein Honorar von _______________ €.
Sie sind in dieser Tätigkeit weder an einen Dienstort noch an eine Dienstzeit gebunden, allerdings müssen Sie sich über anfallende Arbeiten am Ort ______________________________erkundigen.
Der vorliegende Vertrag kann auch vor der Beendigung der Aufgabe ______________________________von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden, eine Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden.
Die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Beiträge richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Datum: _______________ Ort:_______________
Werkvertragsgeber: ______________________________
Werkvertragsnehmer: ______________________________
Quellen und weitere Informationen
- Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Werkvertrag.html
- WKO: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsformen_-_Wesentliche_Unterschiede.html
- Wirtschaftslexikon Gabler: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/werkvertrag-47440
- BP Steuerberatung: https://www.bp-steuerberatung.at/Info-Corner-Checkliste-5-5-812-Abgrenzung-Dienstvertrag,-freier-Dienstvertrag-und-Werkvertrag.html