Der Brutto Netto Rechner des BMF (Bundesministerium für Finanzen) wurde von der haude electronica Verlags-GmbH entwickelt, welcher für jedes österreichische Bundesland für die Jahre 2013 bis 2024 verfügbar ist. Unser Rechner ist ähnlich aufgebaut:
Dienstnehmer
Monat | 13. Bezug | 14. Bezug | Jahr | |
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Brutto | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Sozialversicherung | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Lohnsteuer | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Netto | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Dienstgeber Abgaben
Monat | 13. Bezug | 14. Bezug | Jahr | |
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Sozialversicherung | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Familienlastenausgleichsfonds | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Zuschlag Dienstgeberbeitrag | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Kommunalsteuer | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Betriebliche Vorsorgekasse | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Summe | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Dienstgeber Gesamt
Monat | 13. Bezug | 14. Bezug | Jahr | |
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Summe | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- |
Die Bedienung ist ganz einfach: Alle Felder wie gewünscht ausfüllen und unten auf „Berechnen“ drücken. Erklärung zu allen Funktionen und Beispiele finden Sie auf unserer Startseite ganz unten. Auch die AK bietet einen ähnlichen Rechner an
BMF Österreich – Kompetenzen und gute Onlineplattform
Das BMF, ausgeschrieben das Bundesministerium für Finanzen – oder auch als Finanzministerium bekannt – ist die höchste Behörde der Finanzverwaltung. Viele Verbraucher scheuen den Kontakt mit dem Fiskus, egal ob in Österreich, Deutschland oder den USA. Geht es um die Finanzen, so hört der Spaß schnell auf. Im Folgenden werden wir Sie kurz über die Kompetenzen dieses Ministeriums aufklären und auf den Webauftritt eingehen.
Wofür ist das Finanzamt eigentlich zuständig?
Sie werden durchaus verwundert sein, wie mannigfaltig sich die Kompetenzen gestalten. Den meisten Verbrauchern dürfte bekannt sein, dass das Finanzwesen und die Bundesfinanzen dazugehörig sind. Dies betrifft die Zollverwaltung, Budgetangelegenheiten der EU, das Börsen- und Bankwesen oder auch die österreichische Postsparkasse. Weitere Bereiche sind staatliche Monopole, Wirtschaftspolitik, das Bundesvermögen, öffentliche Verwaltung von Unternehmen und noch vieles mehr.
Für Sie als Verbraucher eröffnet sich womöglich noch nicht, wofür Sie das Finanzamt nun brauchen. Wir verweisen Sie deshalb auf die Online-Plattform. Wenn Sie die Seite öffnen, werden Sie feststellen, dass Sie ein großes Angebot an Informationen erhalten. Egal ob nun Steuern, Wirtschaft, Zoll oder Familienbeihilfe: Sie greifen auf ein höchst aktuelles Portal zurück, das Sie mit Infos und aktuellen Nachrichten versorgt. Selbst Kryptowährungen sind dort ein Thema.
Beispiel: Unterschied Dienstvertrag/Werkvertrag
Sie benötigen beispielsweise Hilfe bei Themen rund um einen Dienstvertrag oder Werkvertrag? Ihre Suche dürfte nun erfolgreich sein. Man möchte es im ersten Moment kaum glauben, aber das Finanzministerium ist wirklich bemüht, eine informative Plattform zu bieten, die mit ihrem Inhalt kaum Fragen offen lässt.
Wenn Sie das zugehörige Fenster auf der Website öffnen, erhalten Sie eine umfangreiche Definition.
Ein Dienstvertrag liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen hat. Sie können sogar Beispiele durchlesen, die das Fachchinesisch etwas auflockern. Ein Werkvertrag bzw. Freier Dienstvertrag ist eher erfolgsabhängig. Sie erbringen eine bestimmte Leistung in einem bestimmten Zeitraum und werden nicht unbedingt nach Stunden bezahlt. Es liegt keine dauerhafte Schuld dem Arbeitgeber gegenüber vor, sondern nur eine Zielschuld, die sich auf ein bestimmtes Produkt bezieht.
FinanzOnline – Das Finanzamt im Web
Ebenfalls interessant ist die Einrichtung des Finanzamtes für Steuersachen. Dieses finden Sie unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/. Sie als Verbraucher müssen dafür einen Accesskey beantragen. Dieser leitet sich von Ihrer Steuernummer ab. Sie erhalten ihn per Post. Wenn Sie alle nötigen Unterlagen erhalten haben, erfolgt der Login über das Internet. In der Folge können Sie bequem von zu Hause aus sämtliche steuerliche Belange in Angriff nehmen.
Sie wollen beispielsweise Ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 erledigen? Sie müssen dafür keine Formulare im Finanzamt vor Ort holen und womöglich darauf achten, wann dieses öffnet.
Auch der restliche Inhalt weiß zu überzeugen. Sie können anonym und unverbindlich auf den Brutto-Netto-Rechner zurückgreifen, der Auskunft darüber erteilt, ob Sie Steuern zurückzahlen müssen oder gar welche zurückerhalten. Über einen entsprechenden Link öffnet sich ein Fenster im Browser und Sie können den Lohnsteuerausgleich vornehmen. Auf der Suche nach Zusatzinformationen werden Sie sogar auf Englisch fündig. Außerdem stehen eine Onlinehilfe und eine Hotline parat.
Das Finanzamt in Österreich:
- umfangreiche Plattform im Web
- viele nützliche Infos
- sämtliche Steuerbelange können von zu Hause aus erledigt werden
- großzügige Hilfestellung und viele Ratgeber