Gehalt: Was ein Zahnarzt in Österreich verdient!

Was verdient ein Zahnarzt? In kaum einem anderen Beruf haben es die handelnden Personen mit ängstlicheren Patienten zu tun. Zusätzlich zur eigentlichen Grundausbildung entscheiden sich daher viele Zahnärzte freiwillig dazu, in die Psychologie einzutauchen. Mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen möchten sie ihren Patienten die Angst vor der Behandlung nehmen. Schließlich ist die Zahngesundheit mindestens so wichtig, wie auch die allgemeinmedizinischen Bereiche es sind. Das Gehalt von Zahnärzten ist allerdings selten bekannt – und genau das ändern wir.

Zu den Aufgaben eines Zahnmediziners zählen im Wesentlichen die Diagnose, Behandlung sowie auch die Vorbeugung von Erkrankungen am Zahn, im Mund und im Kiefer. Je nach Spezialisierung gestaltet sich aber der Arbeitsalltag sehr unterschiedlich. So beschäftigt sich ein Arzt darauf, Karies zu entfernen, während der nächste ganztägig mit Prophylaxen beschäftigt ist.

Gehalt der Zahnmediziner: Wie viel verdient ein Zahnarzt?

Eines vorweg: Der Beruf des Zahnarztes zählt zu einer Branche, die gemeinhin als krisensicher gilt. Noch während der Ausbildung muss sich ein solcher Arzt klar darüber werden, ob er in einer großen Praxis mitwirken möchte oder ob stattdessen die Selbständigkeit angestrebt wird. Nicht nur das ist einer der Faktoren, der den möglichen Verdienst stark beeinflussen kann. Auch die individuelle Weiterbildung sorgt für eine zum Teil große Kluft zwischen den Zahnmedizinern.

Während in den 80er Jahren der Beruf des Zahnarztes noch als einer der bestbezahlten überhaupt galt, sank das Jahreseinkommen in den darauffolgenden Jahren rapide. Mittlerweile zählt der Beruf zu den schlechter bezahlten unter den Fachärzten. Dies ist aber nicht auf Österreich beschränkt, sondern betrifft den Großteil der europäischen Staaten.

Durchschnittlich 142.000 € netto erwirtschaften niedergelassene, selbständige Zahnärzte jährlich aber immer noch mit einer eigenen Praxis als Gewinn.

Für in einer Klinik angestellte Ärzte sieht es hingegen anders aus:

  • Ein Assistenzzahnarzt erhält bei Berufseinstieg 4.495,47 € brutto monatlich.
  • Der stellvertretende Chefarzt in einer Zahnarztklinik zählt mit 8.645,50 € brutto pro Monat zu den dortigen Spitzenverdienern.

Entscheiden sich Zahnärzte für die Forschung, warten auch hier attraktive Gehälter auf sie:

  • Das Einstiegsgehalt von Doktoranden beläuft sich monatlich auf 3.400 € brutto. Nachdem Doktoranden ein paar Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, können sie ein Gehalt von bis zu 5.400 € brutto erreichen.
  • Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Zahnmedizin erhält zwischen 3.400 € und 6.300 € brutto monatlich. Auch hier spielt natürlich die Berufserfahrung eine große Rolle.
  • Auch in der kieferbezogenen Medizin gibt es Professoren. Sie erreichen ein durchschnittliches Monatsgehalt in Höhe von 7.000 € brutto. Abhängig sind sie dabei von ihrer Besoldungsstufe.

Die Nettogehälter lassen sich am besten mit dem Brutto Netto Rechner nachvollziehen.

Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht

Während das monatliche Gehalt stark davon abhängig ist, inwiefern sich Zahnärzte der Fortbildung widmen, ist ein regelmäßiger Anstieg fast schon selbstverständlich.

Nach dem Studium der Zahnmedizin wartet zunächst eine sechsjährige Ausbildungsdauer. Nach der Promovierung ist keine weitere Praxisausbildung vorgeschrieben, da Studenten bereits während dieser Zeit sehr viel Erfahrung im direkten Einsatz sammeln. Ist dieser Lebensabschnitt abgeschlossen, ruht der Lernprozess nicht. Während laufendes Selbststudium mithilfe von Fachliteratur vorausgesetzt wird, verpflichtet das Gesetz diese Ärzte zum regelmäßigen Besuch von Qualitätszirkeln, Lehrgängen und Kongressen.

Manche Weiterbildung sorgt dafür, dass der Gehaltscheck höher ausfällt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen verringern diesen sogar als Strafe, wenn daran nicht teilgenommen wird. Nachgewiesen werden muss die Fortbildung bei der Österreichischen Zahnärztekammer.

Übrigens: Hier geht es zu den Gehältern des österreichischen Bundeskanzlers, des Bundespräsidenten,der Bürgermeister, Polizisten, Ärzte, Richter, Piloten, Stewardessen, Lehrer, Hebammen und Kindergärtnerinnen.