UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer): Umsatzsteuerpflicht, Antrag, Notwendigkeit, Aufbau, Angabe, Prüfung

Im EU-weiten Verkehr wird die UID-Nummer zur Identifikation von Unternehmen  verwendet. Diese muss angegeben werden, sobald eine geschäftliche Beziehung angebahnt wird. In Österreich besteht sie aus dem Präfix AT dem U für Umsatzsteuer und acht nachfolgenden Ziffern, sie könnte also wie folgt aussehen: ATU12345678.

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UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

Will man als Unternehmer auch mit Unternehmen aus dem Ausland, besonders in den anderen EU-Staaten, Geschäfte machen, ist es notwendig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu nutzen. Bei Privatpersonen oder bei Käufen, die für private Zwecke getätigt werden, ist diese UID-Nummer nicht nötig. Gewisse Unternehmer bekommen die UID-Nummer direkt bei der Anmeldung des Unternehmens, andere Unternehmer aus bestimmten Branchen müssen die UID-Nummer erst noch beantragen, wenn sie diese benötigen.

Umsatzsteuerpflicht

In Österreich besteht grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht für alle Selbstständigen und alle Unternehmer, was bedeutet, dass der Konsument die Umsatzsteuer bezahlen muss  Diese beträgt üblicherweise 20 Prozent, aber auch 13 Prozent sind bei bestimmten Waren und Dienstleistungen wie Tieren, Pflanzen und Kunstgegenständen möglich. Diese Umsatzsteuer wird vom Unternehmer bzw. vom Selbstständigen an das Finanzamt abgegeben. Dabei ist zu beachten, dass man die Umsatzsteuer bzw. die Vorsteuer, die an den Unternehmer gezahlt werden musste, von dem die Ware eventuell im Vorhinein geliefert wurde, vom Finanzamt zurückfordern darf.
Das kann vereinfacht werden, indem die Umsatzsteuer, die vom Kunden bezahlt wird mit der Vorsteuer, die selbst zu zahlen ist, verrechnet wird. Ist der Betrag der Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer, die zurückgefordert werden kann, muss der Differenzbetrag an das Finanzamt abgeführt werden. Ist allerdings die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, hat der Unternehmer Anspruch auf Rückzahlung.

Finden die Geschäfte nicht nur in Österreich statt, z. B. im EU-Raum, können andere Bestimmungen für die Umsatzsteuer gelten.

Antrag

Bei der Gründung eines Unternehmens wird grundsätzlich gleichzeitig mit der Vergabe einer Steuernummer die UID-Nummer ausgegeben. War die UID-Nummer zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht notwendig, da das Unternehmen nur mit Waren und Dienstleistungen in Österreich gehandelt hat, wurde die UID-Nummer nicht erteilt. Auch wenn der Unternehmer Land- oder Forstwirt, Kleinunternehmer oder eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft ist, wird nicht direkt eine UID-Nummer ausgegeben. Ist das Unternehmen nun doch zu dem Entschluss gekommen, dass Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen im Ausland eingegangen werden sollen, kann es die UID-Nummer beantragen. Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen, ist der erste Schritt der virtuelle Gang zum Finanzamt. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen gibt es ein Formular zur Beantragung der UID-Nummer, das verwendet und ausgefüllt werden sollte. Sind alle notwendigen Daten eingetragen, wird es mit der Post verschickt. Mit der Post werden auch die Informationen zurückgesendet, die der Unternehmer angefordert hat.

Die UID-Nummer ist anschließend in der UID-Datenbank der österreichischen Finanzverwaltung gespeichert und dort mit dem Namen, der Anschrift und dem Umsatzsteuer-Abgabenkonto verbunden. Änderungen müssen sofort bekanntgegeben werden, und für den Fall,  dass die Voraussetzungen für die UID-Nummer nicht mehr aktuell sind, muss es innerhalb von einem Monat bekanntgegeben werden.

Notwendigkeit

Mit der UID-Nummer wird gewährleistet, dass die steuerrechtlichen Angelegenheiten im Handel zwischen den Ländern der Europäischen Union geregelt sind. Dies geschieht im Rahmen des Freihandels der Europäischen Union.

Die UID-Nummer ermöglicht umsatzsteuerfreie Lieferungen im EU-Raum, auch bei Umsätzen im Inland, die über 10.000,00 € betragen, ist die UID-Nummer ein Bestandteil der auszustellenden Rechnung. Geht eine Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, z. B. bei einer Sekundärrohstofflieferung oder einer Bauleistung, ist die UID-Nummer ebenfalls auf der Rechnung anzugeben.

Aufbau

Die UID-Nummer beginnt in Österreich mit ATU, wobei das AT für Österreich steht und das U für die Umsatzsteuer. Darauf folgen acht Ziffern, mit denen das jeweilige Unternehmen identifiziert werden kann.
Eine beispielhafte österreichische UID-Nummer kann also wie folgt aussehen: ATU12345678.

Angabe der UID

Eine Rechnung muss entweder die Steuernummer des Unternehmens oder die UID-Nummer enthalten.

Wird nun ein Geschäft mit einem Unternehmen in der Europäischen Union angebahnt, muss unter allen Umständen die UID-Nummer angegeben werden. Außerdem müssen die Firmendaten, also Name, Firma und Anschrift, und die jeweiligen Daten vom Finanzamt in den Dokumenten aufscheinen. Diese Angaben müssen in jedem Fall mit den Daten im Vergabebescheid identisch sein, Änderungen oder Schreibfehler müssen sofort bekanntgegeben werden.

Auch der Geschäftspartner muss seine UID-Nummer und seine Firmendaten angeben, damit nachvollzogen werden kann, dass die Waren bzw. die Dienstleistungen für das Unternehmen beansprucht werden.

Hat ein Unternehmen mit einer UID-Nummer eine Website, was heutzutage schon üblich ist, muss diese auch im Impressum angegeben werden.

Prüfung

Gibt es Gründe, die zum Anzweifeln der UID-Nummer oder anderen Daten des Geschäftspartners führen, kann man dies in einem Bestätigungsverfahren überprüfen lassen, das EU-weit im Einsatz ist. Auch bei Finanz-Online oder über eine MIAS-Selbstabfrage bei der Europäischen Union kann die UID-Nummer überprüft werden. Ist kein Internetzugang verfügbar, kann die Anfrage für die Bestätigung auch an das Finanzamt gerichtet werden, welches für das zu überprüfende Unternehmen zuständig ist.

Stellt sich die UID-Nummer des Geschäftspartners im Nachhinein als falsch heraus, kann die Steuerfreiheit der Lieferung innerhalb der EU ohne Weiteres aberkannt werden.