Würden Sie dem Staat nebst Ihren Steuern zusätzlich noch Geld schenken? Wohl kaum. Viele von Ihnen tun es aber trotzdem, indem Sie die Feinheiten oder besser gesagt die Schluplöcher des Steuersystems nicht nutzen.
Niemand kann es sich leisten, dem Staat sein hart verdientes Geld zu schenken. Sowohl Privaten als auch Unternehmern bieten sich rund um das Thema „Steuern sparen“ verschiedenste Möglichkeiten, die genutzt werden wollen. Namentlich handelt es sich dabei beispielsweise um Instrumente wie die Geltendmachung von Arztkosten bis hin zur Arbeitnehmerveranlagung für unselbständige Dienstnehmer oder den Gewinnfreibetrag für Unternehmer jeder Größenordnung.
Die wichtigsten Steuern in Österreich und deine kurze Erklärung zu eben jener erfolgt hier:
- Einkommenssteuer (ESt)
- Einkommensteuerverpflichtet sind alle Personen, die in Österreich einen gemeldeten Wohnsitz oder den Aufenthalt haben. Sie sind unbeschränkt verpflichtet, weil grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen. Auch beruflich Selbstständige zahlen die Einkommenssteuer nicht aber die Lohnsteuer.
- Immobilienertragssteuer (ImmoSt)
- Erfasst sind nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Nicht der Steuer unterliegen grundsätzlich die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft (die Schenkung), da es hier keinen Verkaufserlös gibt und somit kein Gewinn in finanzieller Hinsicht entsteht. Auch Erbschaften sind von dieser Steuer ausgenommen
- Körperschaftssteuer (KöSt)
- Da die Einkommenssteuer nur für natürliche Personen relevant ist, gibt es für die sogenannten juristischen Personen die Körperschaftssteuer.
- Kapitalertragssteuer (KeSt)
- Unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fällt, aus steuerlicher Sicht, Erträge aus privatem Kapitalvermögen. Dazu zählen die Überlassung des Kapitalvermögens, die Veräußerung des Kapitalvermögens sowie Derivate.
- Lohnsteuer (LSt)
- Grundsätzlich gilt, das alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten Lohnsteuer zahlen müssen.
Steuern sparen – ein Ratgeber für Privatpersonen
Leben kostet – und zwar Tag für Tag eine Menge Geld und es wird auch in Zukunft nicht billiger sondern eher teurer werden: Wie gut, dass das österreichische Steuerrecht viele verschiedene Möglichkeiten bietet, damit sich auch Privatpersonen diverse Kosten vom Staat retour holen können. Das bekannteste Beispiel stellt in dieser Hinsicht sicherlich die Arbeitnehmerveranlagung dar. Von dieser Maßnahme profitieren alle Arbeitnehmer, die unselbständig tätig sind. Die Arbeitnehmerveranlagung unterscheidet beim Steuern Sparen die vier Bereiche:
- Familienbezogene Steuerbegünstigungen
- Sonderausgaben (zum Beispiel Personenversicherung oder Wohnraumbeschaffung)
- Werbungskosten (zum Beispiel Arbeitsbekleidung oder Fortbildungen) sowie
- außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Kurkosten
Weitere Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie hier
Die Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für die letzten fünf Kalenderjahre gemacht werden und dient dank der unterschiedlichen Freibeträge und Zuschläge (unter anderem Kinderfreibetrag oder Mehrkindzuschlag) einer rückwirkenden Minimierung Ihrer Steuerbelastung. Um davon profitieren zu können, müssen Sie allerdings selbständig aktiv werden. Ihr Ansprechpartner ist das für Sie zuständige Finanzamt.
In diesem Rahmen können Sie übrigens alle möglichen Kosten geltend machen: Eine Behandlung bei einem Facharzt Ihrer Wahl zählt ebenso dazu wie etwaige Unterbrechungen der Verdienstzeiten oder der Zuverdienst Ihres Partners, sofern dieser nicht über derzeit 6.000 Euro im Jahr liegt. Apropos Zuverdienst: Bis zu einer jährlichen Summe von fast 3.800 Euro dürfen Sie als Arbeiter oder Angestellter auf selbständiger Basis dazuverdienen, ohne dafür einen Cent Steuern bezahlen zu müssen.
Steuern sparen leicht gemacht für Unternehmer
Im Gegensatz dazu müssen österreichische Unternehmer etwas mehr Zeit und Aufwand investieren, um Steuern zu sparen. Des Weiteren empfiehlt es sich für jeden Selbständigen dringend, auf die Dienste eines Steuerberaters zurückzugreifen. Der muss zwar bezahlt werden, kann dank seiner Fachkenntnis aber dabei helfen, das Vielfache seines Honorars vom Staat zurückzuholen.
Darüber hinaus obliegt es aber auch der Eigenverantwortung eines Unternehmers, von staatlichen Prämien zu profitieren oder anderweitige Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden finden Sie einige typische Beispiele, wie Sie in Österreich als Unternehmer steuern – und damit bares Geld – sparen können:
- Reduzieren Sie Ihren Umsatz wenn möglich immer im so genannten „alten“ Jahr: Die entsprechenden Investitionen sorgen dafür, dass Sie für dieses Jahr weniger Steuern bezahlen müssen und Ihnen somit netto mehr bleibt.
- Beachten Sie: Anschaffungen bis zu 400 Euro können Sie übrigens für ein Jahr einreichen bzw. abschreiben. Darüber hinausgehende Kosten für einen Gegenstand werden auf mehrere Jahre gesplittet.
- Überlegen Sie bei jeder Anschaffung gut, ob Sie diese im ersten oder im zweiten Halbjahr tätigen: Im letzten Fall reduziert sich die Abschreibung für Abnutzung (AfA) um 50 Prozent.
- Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag! Dieses „Steuergeschenk“ wird im Ausmaß von derzeit 13 % auf Gewinne bis 30.000 Euro gegeben. Wird diese Grenze überschritten, können Sie zusätzlich den investitionsbedingen Gewinnbetrag steuerlich zu Ihrem Vorteil nutzen.
Politische Kontrolle
Das Bundesministerium für Finanzen ist oberste Behörde der österreichischen Finanzverwaltung. Sie ist zuständig für die Bundesfinanzen, das Finanzwesen an sich und Teile der Wirtschaftspolitik. Leiter dieser doch sehr mächtigen Behörde ist der Bundesminister für Finanzen, kur Finanzminister. Seit September 2014 ist das der Betriebswirt Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP), der bereits Leiner und XXX Lutz als Geschäftsführer vorstand.
Mehr Informationen und Quellen zum Steuernsparen: