Wohnbauförderung – Ihr Eigenheim zum Greifen nah!

Eine Wohnbauförderung bietet sich für alle an, die den Traum vom Eigenheim mit staatlicher Unterstützung verwirklichen möchten. Dabei gibt es einiges zu beachten – denn Förderarten und mögliche Höhe sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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Voraussetzungen für eine Wohnbauförderung

In Österreich kann jeder volljährige Staatsbürger oder EU-Bürger, der eine Liegenschaft errichtet oder besitzt, eine Wohnbauförderung beantragen.

Die Förderung wird allerdings nur für den Hauptwohnsitz gewährt, was auch stichprobenartig kontrolliert wird. Hier wird überprüft, ob das Haus bzw. die Wohnung maximal sechs Monate nach der Fertigstellung auch tatsächlich dauerhaft benutzt wird. Ansonsten kann das als Betrug angesehen werden.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Um eine Wohnbauförderung zu erhalten, muss das Jahreshaushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Die Einkommensgrenze für eine Wohnbauförderung sieht in Oberösterreich z. B. wie folgt aus:

eine Person37.000 €
zwei Personen55.000 €
jede weitere Person im Haushalt ohne Einkommen5.000 € zusätzlich
Alimentationsverpflichtung pro Kind5.000 € zusätzlich

Das jährliche Haushaltseinkommen setzt sich aus den Bruttoeinkünften der Personen im Haushalt zusammen. Davon werden die Werbungskosten wie z.B. Sozialversicherung und Pendlerpauschale abgezogen. Was nicht zum Einkommen zählt, sind unter anderem die Familienbeihilfe, Pflegegeld oder Abfertigungen.

Bei Überschreitung dieser Einkommensgrenze wird die Förderung reduziert.

  • Liegt das gesamte Einkommen maximal 10 Prozent über der Grenze, wird die Förderung um 25 Prozent gekürzt.
  • Bei maximal 20 Prozent über der Grenze wird die Förderung um 50 Prozent reduziert.
  • Bei maximal 30 Prozent über der Grenze wird die Förderung um 75 Prozent gekürzt.

Einkommensnachweise für die Förderung

Die folgenden Einkommensnachweise müssen erbracht werden:

Arbeitnehmer, die keine Einkommenssteuer veranlagenLohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung
Arbeitnehmer, die Einkommenssteuer veranlagenLetzter Einkommenssteuerbescheid
LandwirteLetzter land- bzw. forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid
SonstigesBestätigungen über Kinderbetreuungs- bzw. Wochengeld, Notstandshilfe, Bezug von Arbeitslosengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung

Schritt für Schritt zur Wohnbauförderung

Nachfolgend, finden Sie die notwendigen Schritte und Unterlagen, um zu einer erfolgreichen Wohnbauförderung zu gelangen.

Der Antrag auf Wohnbauförderung muss vom Errichter des Hauses oder vom Wohnungskäufer selbst eingereicht werden. Nach der Überprüfung durch die verantwortlichen Stellen werden dann die festgelegte Anzahlung und die monatliche Rückzahlung mitgeteilt.

Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • farblich ausgestalteter baubehördlich genehmigter Bauplan
  • Befund des OÖ Energiesparverbandes
  • Einkommensnachweis für das letzte Kalenderjahr vom Förderungswerber und dessen Lebensgefährten bzw. Ehepartner
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Antragsteller aus dem restlichen EWR-Raum: Bestätigung des ständigen Aufenthalts in Österreich für mindestens die letzten fünf Jahre (Meldebestätigungen und Einkommensnachweise für mindestens 36 Monate)

Förderarten & Rückzahlung

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und diese von der zuständigen Stelle geprüft und genehmigt wurden, ist es weiters wichtig zu wissen, welche Förderarten überhaupt angeboten werden und wie deren Rückzahlungsbedingungen aussehen!

Maximal zwei Wohnungen im Eigenheim werden gefördert, jede der Immobilien muss dabei eine Mindestgröße von 80 m² haben.

Sie haben die Möglichkeit, folgende Zuschüsse zu beantragen:

  • Zinszuschüssen zu einem Darlehen für eine Hypothek von der Oberösterreichischen Landesbank AG (Laufzeit entweder 30 Jahre oder 20 Jahre, Fixverzinsung von 1,5%, Höhe des Zinszuschusses: der den 1-%igen Zinssatz übersteigende Teil)
  • einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 6 % des geförderten Darlehens für eine Hypothek

Faktoren für eine Erhöhung des Darlehens

Es gibt auch Faktoren, die das Darlehen für die Hypothek zusätzlich erhöhen können:

  • Kinder – Wird für ein Kind Familienbeihilfe bezogen und es lebt zum Zeitpunkt der Antragsstellung im selben Haushalt, steigt das Darlehen um 12.000 €. Sollten in den nächsten fünf Jahren nach der Bestätigung des Darlehens weitere Kinder geboren werden, kann bei der Variante mit Laufzeit von 30 Jahren eine weitere Erhöhung von 12.000 € erfolgen.
  • Barrierefreiheit – Wird für körperlich eingeschränkte Personen das Eigenheim frei zugänglich gestaltet, gibt es eine Erhöhung des Darlehens um 3.000 €. Folgende Kriterien sind dafür ausschlaggebend: Barrierefreier Zugang zum Wohnhaus, WC, Dusche, Küche und Schlafräumen im untersten Stockwerk. Die Benutzung der Sanitäranlagen und des Bades muss rollstuhlgerecht sein und es dürfen nachträglich keine Anschlüsse oder Leitungen verlegt werden, sodass eine detaillierte Planung gegeben und vorgelegt werden muss. Alle Türen müssen eine Durchgangsbreite von mindestens 80 cm aufweisen.
  • Geeignete Dämmstoffe – Wird für die Dämmung des Eigenheims ökologisches Material (z.B.: Flachs, Schafwolle, Kork, Hanf, Holzfaser oder Zellulose) verwendet, gibt es eine Erhöhung des Darlehens für die Hypothek um 8.000 €. Aufgepasst: Alle Außenbauteile müssen mit nachwachsenden ökologischen Rohstoffen erbaut werden. Materialien zum Schutz gegen Wasser, Feuer, Schädlinge oder Stützfasern sind jedoch erlaubt!

Wie sieht die Rückzahlung der Wohbauförderung aus?

Nach der erfolgreichen Genehmigung der Wohnbauförderung durch die zuständige Stelle, wird eine monatliche Rückzahlung festgelegt.

Wir wünschen Ihnen bei der Einreichung Ihres Wohnbauförderungsantrages viel Glück und Erfolg!

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage bei uns gefunden, dann empfehlen wir Ihnen diese weiterführenden Quellen: