Einmal so richtig absahnen im Lotto, den Traumurlaub im Radio oder das Fernsehquiz gewinnen – wer wünscht sich das nicht? Unangenehm wird es nur, wenn im Gewinnrausch das Kleingedruckte übersehen wird. Gerade in Österreich und Deutschland ist häufig das Finanzamt der lachende Dritte, und eine Zahlungsaufforderung kann aus dem Traum rasch einen Albtraum machen.
Das mussten zum Beispiel in Deutschland wiederholt Familien feststellen, die in einer der beliebten Helfer-Dokus im Fernsehen das Haus renoviert bekommen haben. Das gilt als geldwerter Vorteil und ist damit steuerpflichtig.
Auch bei „Wer wird Millionär“ und anderen Sendungen kassiert das deutsche Finanzamt kräftig mit und inzwischen sind sogar manche mit Preisgeld verbundenen Auszeichnungen steuerpflichtig. Die dahingehend wohl schmerzlichste Erfahrung damit hat der Kölner Sascha Sirtl gemacht. Eine Million Euro hatte er 2005 als Gewinner der fünften Staffel von „Big Brother“ gewonnen. Als dann eine Forderung des Finanzamts ins Haus flatterte, zog Sirtl vor Gericht, mit der Begründung, „Big Brother“ sei so einzustufen wie ein Lottogewinn. Der Bundesgerichtshof sah das nicht so und entschied 2012, dass der Kölner seinen Sieg unter anderem der ständigen Anwesenheit im „Big Brother“-Haus und den Wettbewerben mit anderen Kandidaten zu verdanken hatte. Auf 700.000 Euro belief sich schließlich die Forderung, einschließlich Zinseszinsen.
In Österreich ist die Situation aber ein wenig entspannter: „Wer wird Millionär“ Gewinner werden genauso wenig zur Kasse gebeten, wie Gewinner von Preisausschreiben.
Als Faustregel in beiden Ländern gilt: Wenn der Geldsegen mit reinem Glück oder Zufall verbunden war, wie beim Lotto, ist er „nicht steuerbar“, also steuerfrei. Das gilt aber nur für das gewonnene Kapital: Sobald das Geld angelegt wird und Zinsen oder andere Rendite abwirft unterliegt es der Kapitalertragssteuer.
Ein Segen für’s Finanzamt: Gewinne aus Poker und Online-Casinos
Ob und wie Pokergewinne aus Land- und Online-Casinos zu versteuern sind, war lange umstritten. Der Knackpunkt: Ist es mehr eigenes Können oder mehr Glück, was den Erfolg ausmacht? Inzwischen gilt, dass bei Freizeitspielern die Glückskomponente überwiegt und alle in Dder EU erzielten Glücksspielgewinne steuerfrei sind. Das gilt für Spielbanken, Spielhallen und Lotterien genauso wie für Online-Casinos.
Die Betonung liegt dabei auf dem Amateurstatus. Wer als Profi eingestuft wird, weil regelmäßig höhere Gewinne aufs Konto fließen oder diese die Haupt- oder gar einzige Einnahmequelle ist, gilt als gewerblicher Spieler und ist als solcher steuerpflichtig.
Und stammt der Gewinn aus einem Online-Casino mit Lizenz in der Karibik, kann Vater Staat es beschlagnahmen, weil legal nur in Casinos mit einer in einem EU-Staat erteilten Lizenz gespielt werden darf. Stammt der Geldregen aus einem Land-Casino außerhalb der EU – zum Bespiel Las Vegas oder Macao – und ist höher als 10.000 Euro, muss er beim Zoll angemeldet werden. Steuern fallen aber keine an.
In der Schweiz wurden Lottogewinne bis 2017 versteuert. Inzwischen können aber nach einer Entscheidung des Nationalrats sowohl Lotto- wie auch Casinogewinne voll und ganz vom Gewinner eingestrichen werden. Allerdings dürfen Schweizer Bürger online nur in Casinos mit Zulassung in der Schweiz spielen.
In Österreich wird wie in Deutschland je nach Art des Gewinns unterschieden. Zur Kasse gebeten werden die Bürger, sobald die Preise als im Rahmen des gewerblichen Betriebes erwirtschaftet gelten. Dazu gehören unter anderem Literatur- und Filmpreise, Verlosungen, Preise für Berufssportler oder für die Teilnahme and Unterhaltungssendungen wie „Dancing Stars“.
Vom österreichischen Finanzamt verschont werden Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, Staatspreise für herausragende künstlerische Darbietungen, Preise außerhalb eines Wettbewerbs als Würdigung der Persönlichkeit (dazu zählt auch der Nobelpreis).
Gewinne in anderen EU-Ländern
Aber wie sieht die Sache aus, wenn der Gewinn in einem anderen EU-Land erzielt wird und der glückliche Eurolotto-Schein zum Beispiel beim Urlaub in Spanien oder Frankreich gekauft wurde?
EuroMillions gibt es inzwischen in neun Ländern, und der EuroJackpot kann in 17 Ländern geknackt werden. Einfordern lässt sich der Gewinn aber nur in dem Land, in dem der Schein gekauft wurde, egal, ob es sich um fünf Euro oder einen Riesengewinn handelt. Spielen darf jede über 18 Jahre alte Person, egal mit welcher Staatsbürgerschaft. Das heißt in diesem Falle, dass Gewinner gegebenenfalls nochmal nach Spanien, Frankreich etc. reisen müssten, falls sie nicht mehr vor Ort sind. Wird das nicht binnen der gesetzlichen Frist gemacht, verfällt der Gewinn.
Wieviel tatsächlich ausgezahlt wird, ist von Land zu Land unterschiedlich. Steuerfrei sind Lottogewinne außer in Deutschland, Österreich und der Schweiz auch in Belgien und Großbritannien. Andere EU-Länder haben stufenweise Regelungen oder Sonderregelungen.
Wer in jedem Fall gewinnt, sind in den meisten Ländern soziale und kulturelle Einrichtungen. In Großbritannien werden zum Beispiel ein Teil der Einnahmen in die Filmförderung gesteckt. In Deutschland entscheiden die Bundesländer mit ihrem Anteil an den Einnahmen, was sie fördern wollen. In Baden-Württemberg zum Beispiel gingen 2016 insgesamt 59,3 Millionen Euro an den Bereich Sport. 33,3 Millionen Euro wurden in Kunst und Kultur investiert. 24,9 Millionen Euro gingen an die Denkmalpflege und 14,8 Millionen Euro an den Bereich Soziales.