Lebensversicherung 2023/2022

Eine Lebensversicherung – das sagt schon der Name – ist oftmals eine Versicherung für das ganze Leben. Achtung: Die Lebensversicherung ist nicht Teil der Pflichtversicherung und muss somit als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Für viele dient sie als klassische finanzielle Absicherung für etwaige Hinterbliebene im Todesfall – andere hingegen nutzen die Lebensversicherung als Pensionsvorsorge.

Die Lebensversicherung ist für viele aber auch eine Versicherung für eine Finanzierung der Bank. So vielfältig die Lebensversicherung ist, so vielfältig ist auch die Palette mit den Angeboten. Jede Versicherungsanstalt bietet Lebensversicherung an – zu unterschiedlichen Konditionen und Preisen.

Die unterschiedlichen Arten der Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung bietet einen Erlebensschutz, aber gleichzeitig auch einen Ablebensschutz. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit eine reine Erlebensversicherung abzuschließen. Bei einer sogenannten Er- und Ablebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer die am Ende resultierende Versicherungssumme sowie auch eine Gewinnbeteiligung. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Versicherung nicht, so erhalten die Hinterbliebenen die Prämien sowie die Gewinnbeteiligung der Versicherung. Bei einer Sicherstellung von Finanzierungen über die Bank, schließt der Versicherungsnehmer oftmals eine sogenannte Kreditrestschuldversicherung ab. Das bedeutet: Im Falle des vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers, tilgt die Versicherung den noch offenen Restbetrag der Finanzierung.

Lebensversicherung als Pensionvorsorge

Bei der Lebensversicherung als Pensionsvorsorge, veranlagt der Versicherungsnehmer einen Einmalerlag oder bezahlt laufende Prämien, wie bei einer Pensionsversicherung. Diese Prämien oder Einmalzahlungen werden durch die Versicherung veranlagt – der Versicherungsnehmer erhält am Ende der Versicherungszeit eine garantierte Mindestrente. Hinzu kommt noch die Gewinnbeteiligung. Die Gewinnbeteiligung ist jedoch in allen Fällen unverbindlich.

Die Fondsgebundene Lebensversicherung

Des Weiteren steht den Kunden in Österreich auch eine fondsgebundene Lebensversicherung zur Verfügung. Hier ist jedoch die Wertentwicklung nicht vorhersehbar. Ein Grund, weshalb Versicherungsgesellschaften bei dieser Art der Lebensversicherung nur geringe Auszahlungsbeträge garantieren. Beendet der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung vor dem tatsächlichen Ende, ermittelt die Versicherungsgesellschaft den Wert der Fondsanteile. Bei dieser Lebensversicherungsart ist jedoch der Ablebensschutz deutlich geringer; die fondsgebundene Lebensversicherung eignet sich nicht als Pensionsvorsorge.

Die ideale Laufzeit der Lebensversicherung

Schließt der Versicherungsnehmer eine reine Erlebensversicherung ab, so eignet sich diese vorwiegend zur Kapitalanbindung. Das deswegen, da der Großteil der Versicherungsbeiträge in Sparteile veranlagt werden. Das bedeutet: Die teuren Risikoprämien (für das Ableben) entfallen gänzlichen. Dennoch haben früher fast alle Österreich eine reine Er- und Ablebensversicherungen abgeschlossen. Inzwischen sieht man hier eher einen Trend zur reinen Ablebensversicherung. Bei einem Abschluss – schlussendlich schließen Versicherungsnehmer eine Er- und Ablebensversicherung für 20 oder 30 Jahre ab – sollte man darauf achten, dass bei einer finanziellen Not eine Prämienfreistellung möglich ist. Wer weiß schon, was in 20 Jahren ist? Oder etwa in 5 Jahren? Eine Prämienfreistellung sorgt dafür, dass die Beiträge nicht verloren gehen und dennoch die Versicherung aufrecht bleibt. Während der Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer keine Auszahlung. Im Vorfeld errechnet die Versicherungsgesellschaft eine Endsumme – die der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit erhält. Bei einer Prämienfreistellung hingegen verändert sich der Auszahlungsbetrag. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine vorzeitige Auflösung der Versicherung, macht er ein Verlustgeschäft. Deswegen: Prämienfreistellen lassen oder im Notfall die Lebensversicherung verkaufen.

Lebensversicherungsprämien von der Steuer absetzen

Die Prämien der Lebensversicherung sind steuerlich absetzbar. Dies jedoch nur dann, wenn sich der Versicherungsnehmer für eine Auszahlung in der Form von einer Pensions- bzw. Rentenzahlung entscheidet. Eine Auszahlung der Lebensversicherung ist frei von Kapitalertragsteuer und auch frei von der Einkommensteuer. Der Nachteil: Bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung erleidet der Versicherungsnehmer einen Verlust. Ebenfalls sind Lebensversicherungen unflexibel – selbst die Auszahlung (oder Teilauszahlung) eines gewissen Betrages während der Laufzeit ist bei einigen Versicherungsverträgen nicht möglich.

Lebensversicherungen vergleichen!

Wichtig: Der Vergleich. Im Internet gibt es verschiedene Plattformen, auf denen die unterschiedlichen Lebensversicherungen (jeglicher Art) gegenübergestellt werden können.