Der Pendlerrechner (Österreich)

Der Pendlerrechner ist ein vom Bundesministerium für Finanzen geführtes Onlineportal. Hier kann mit wenigen Eingaben und Mausklicks die monatliche Höhe der Pendlerpauschale ermittelt werden. Der Förderungssatz wird genau berechnet.

Der Ausdruck gilt als amtliches Formular für die Erstattung der Pendlerpauschale. Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass die Angaben des Pendlerrechners ausschließlich zur Ermittlung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros dienen, nicht jedoch als eine Fahrt- oder Routenempfehlung.

Sie können den Rechner hier nutzen und die Höhe der Pendlerpauschale berechnen: Pendlerrechner des Finanzministeriums

Als Basisdaten für die Berechnung werden die folgenden Angaben benötigt:

  • Adresse Wohnsitz
  • Adresse Arbeitsstätte
  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Datum für die Berechnung
  • Zahl der monatlichen Pendlerfahrten
  • Unzumutbarkeitsregelung Ja/Nein
  • Firmenfahrzeug für Pendlerfahrten Ja/Nein

Bis allerspätestens zum 30. September des laufenden Jahres muss der anspruchsberechtigte Pendler seinem Arbeitgeber einen Ausdruck des Pendlerrechners überlassen. Pendlerpauschale und Pendlereuro werden anschließend vom Arbeitgeber bei der monatlichen Entgeltabrechnung berücksichtigt. Wird diese Abgabefrist nicht eingehalten, darf der Arbeitgeber ab Oktober des jeweiligen Jahres weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro bei der Monatsabrechnung berücksichtigen.

Der Pendlereuro

Der Pendlereuro ist eine Zusatzzahlung zur Pendlerpauschale. Als Jahresbetrag errechnet er sich aus der einfachen Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte in Kilometern, multipliziert mit zwei. Er wird, zusätzlich zur Pendlerpauschale, bei der monatlichen Entgeltabrechnung steuerlich berücksichtigt.

Mit dem Pendlerrechner hat das Bundesministerium der Finanzen eine moderne und zeitgemäße sowie effektive Arbeitsgrundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen. Die Aufgaben sind gleichmäßig verteilt, und das Ergebnis lässt sich mit wenigen Eingaben nachprüfen beziehungsweise kontrollieren.

Die Pendlerpauschale ist ein Fachbegriff aus dem österreichischen Einkommensteuerrecht. Als Pendler werden diejenigen Beschäftigten und Mitarbeiter bezeichnet, die von ihrem Wohnsitz zur Arbeitsstätte täglich und regelmäßig pendeln. Mit dem Pendeln ist das Zurücklegen einer weiteren Entfernung angesprochen. Pendler unterscheiden sich in die Kategorien

  • Nahpendler
  • Fernpendler
  • Einpendler
  • Auspendler
  • Tagespendler
  • Wochenendpendler

Die Pendlerpauschale

Rechtsgrundlage für die Pendlerpauschale ist der § 16 Absatz 1 Ziffer 6 des EStG, des Einkommensteuergesetzes. Dort ist der sogenannte Verkehrsabzug im Detail geregelt. Es sind die Ausgaben des Steuerpflichtigen Arbeitnehmers, die als Aufwendungen steuerbegünstigt geltend gemacht werden können. Sie verringern das zu versteuernde Einkommen und dadurch im Ergebnis die Steuerlast als tatsächliche Steuerzahlung.

Unterschieden wird in die kleine sowie in die große Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale können Arbeitnehmer geltend machen, deren Arbeitsstätte mehr als zwanzig Kilometer vom ständigen Wohnsitz entfernt, und die auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf zumutbare Weise erreichbar ist. Die große Pendlerpauschale beginnt bereits bei einer Entfernung von zwei Kilometern zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz; hier muss jedoch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weder machbar noch zumutbar sein können.

Die Nicht-Zumutbarkeit zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird wie folgt definiert:

  • Vorliegen einer dauerhaften starken Gehbehinderung
  • Auf zumindest der Hälfte der Pendlerentfernung keine Verfügbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels
  • Überschreitung der folgenden Wegzeiten
  • unter zwanzig Kilometern eineinhalb Stunden
  • ab zwanzig Kilometern zwei Stunden
  • ab vierzig Kilometern zweieinhalb Stunden
  • Wenn unterschiedliche Wegzeiten möglich sind, wird mit der zeitlich längeren von ihnen gerechnet