Führerscheinkosten in Österreich

In Österreich belaufen sich die Kosten für einen Führerschein auf durchschnittlich 1.550 Euro. Das ist deutlich mehr als ein mittleres Monatseinkommen. Besonders pikant ist der gewaltige Preisunterschied in den Fahrschulen. Man spricht von bis zu 800€ Mehrkosten. Teuer sind die Ausbildungen vor allem in Vorarlberg, Niederösterreich oder Kärnten, billiger ist es in Wien und Tirol weg.

Unübersichtliche Preise

Das Problem in Österreich sind die leider existenten Preisunterschiede innerhalb der Bundesländer.  Daher gibt es den Aufruf , dass der Führerschein für Lehrlinge vom Arbeitgeber bezahlt werden soll. Der Grund liegt auf der Hand:  Ein Lehrling verdient im Durchschnitt 400 Euro im Monat, ein Fahrkurs, der beinahe vier Monatseinkommen verschlingt ist nicht mehr erschwinglich.

Führerscheinpreise (B-Schein) in den Bundesländern (Quelle: Arbeiterkammer)

Bundesland am billigsten am teuersten Differenz Durchschnitt
Wien 1.204 Euro 1.583 Euro 379 Euro 1.482 Euro
Burgenland 1.360 Euro 1.661 Euro 301 Euro 1.515 Euro
1.327 Euro 1.895 Euro 568 Euro 1.685 Euro
Steiermark* 1.089 Euro 1.800 Euro 711 Euro 1.467 Euro
Kärnten 1.360 Euro 1.679 Euro 319 Euro 1.545 Euro
Salzburg 1.365 Euro 1.703 Euro 338 Euro 1.516 Euro
Tirol 1.213 Euro 1.715 Euro 502 Euro 1.482 Euro
Vorarlberg 1.560 Euro 1.771 Euro 211 Euro 1.706 Euro

Welche Klassen gibt es?

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste aller Führerscheine und Ihre Beschreibung. Des Weiteren sehen Sie, was für Voraussetzungen das Lenken z.B.: eines Busses benötigt. Viele der Klassen werden Sie nicht kennen, die gängigen Führscheine des Österreichers sind die Klassen B und A, in selteneren Fällen, wenn eine Landwirtschaft vorhanden ist, auch der F-Schein.

Klasse Beschreibung
 AM
  • Motorfahrräder, Mopeds und Mopedautos
  • hier handelt es sich nicht um den Motorradführerschein
  A1
  • Motorräder bis zu 125 cm³
  • Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS)
  A2
  • Motorräder bis zu 35 kW (48 PS)
  A
  • Motorräder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Die Klasse A beinhaltet die Berechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
 
  B
  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Ziehen eines leichten Anhängers (maximal 750 kg)
  • Ziehen eines schweren Anhängers (Gesamtmasse von über 750 kg, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überstiegen wird)
  C1
  • Kraftwagen über 3.500 kg, aber unter 7.500 kg
  C
  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • ACHTUNG: Diese Berechtigung darf nur mehr ausgeübt werden, wenn sie bereits vor dem 19. Jänner 2013 vorhanden war.
  D1
  • Kraftwagen mit nicht mehr als 16 Plätzen mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  D
  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  BE
  • Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von nicht mehr als 3.500 kg
  C1E
  • Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg aber unter 12.000 kg
  • Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 3.500 kg aber unter 12.000 kg
  CE
  • Klasse C mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, der max. 750 kg hat
  D1E
  • Klasse D1 und ein Anhänger, der mehr als 750 kg hat
 DE
  • Klasse D und ein Anhänger, der mehr als 750 kg hat
 F
  • Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h (z.B.: Traktoren, Mähdrescher)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • allgemein bekannt als Traktorführerschein