Steuerreform & Entlastungsrechner

Entlastungsrechner

Die Bedienung des Entlastungsrechners ist ganz einfach: Alle Felder wie gewünscht ausfüllen und unten auf Berechnen drücken. Darunter sehen Sie die steuerliche Entlastung Ihres Gehalts ab 2016:

Dienstnehmer

Monatlich 13. Bezug 14. Bezug Jährlich
Sozialversicherung -,-- -,-- -,-- -,--
Lohnsteuer -,-- -,-- -,-- -,--
Netto -,-- -,-- -,-- -,--
Brutto -,-- -,-- -,-- -,--

Dienstgeber Abgaben

Monatlich 13. Bezug 14. Bezug Jährlich
Sozialversicherung -,-- -,-- -,-- -,--
Familienlastenausgleichsfonds -,-- -,-- -,-- -,--
Zuschlag Dienstgeberbeitrag -,-- -,-- -,-- -,--
Kommunalsteuer -,-- -,-- -,-- -,--
Betriebliche Vorsorgekasse -,-- -,-- -,-- -,--
Summe -,-- -,-- -,-- -,--

Dienstgeber Gesamt

Monatlich 13. Bezug 14. Bezug Jährlich
Summe -,-- -,-- -,-- -,--

Steuerreform: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Die Regierung präsentierte Mitte März 2015 eine neue Steuerreform, die am 01. Jänner 2016 eingeführt wurde. Die Steuerreform soll vorrangig Klein – und Mittelverdienern helfen. Konkret werden die Steuern für diese Gruppen gesenkt und damit steigt das Nettogehalt ab 2016 für diese Gruppen.

[toc]

a. Einkommensteuer: Statt 3 nun 6 Lohnsteuerstufen

Bis 2015 gab es 3 Lohnsteuerstufen beim jährlichen Bruttobezug (von 11.000 bis 25.000 = 36,5%, von 250.000 bis 60.000 = 43,2% und darüber 50%). Seit 01.01.2016 gelten folgende 6 Lohnsteuerstufen (mehr dazu unter Lohnsteuerstufen 2016):

  • Bis 11.000€ 0%
  • Von  11.000 bis 18.000€ 25,0%
  • Von 18.000 bis 31.000€ 35,00%
  • Von 31.000 bis 60.000€ 42,00%
  • Von 60.000 bis 90.000€ 48,00%
  • Von 90.000 bis 1.000.000€ 50,00%
  • Ab 1.000.000€ 55%

b. Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG)

Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz verschärft den Kampf gegen sogenannte Scheinfirmen. Die Regierung erhofft sich hier Einsparungen durch die Verhinderung von Betrug mit der Nicht-Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

c. Keine Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Es gibt keine Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer, allerdings wird die Kapitalertragssteuer (KESt) von 25% auf 27,5% erhöht. Der Spitzensteuersatz steigt auf 55%.

d. Geänderter Steuersatz für Hotelübernachtungen, Tierfutter und Co

Aktuell begünstigte Mehrwertsteuersätze (10%) wie für Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museumkarten, Theaterkarten oder Blumen werden auf 13% erhöht. Stattdessen werden die Mitarbeiterrabatte verbessert: es gibt eine Steuerbefreiung bis 20% un einen Freibetrag von 1000€. Der Steuersatz für privat genutzte Dienstwagen wird erhöht.

e. Registrierkassenpflicht: Registrierkassen, Belegpflicht und Konteneinsicht

Registrierkassen Shop

Mit der Einführung der Registrierkassenpflicht in Kombination mit einer Belegpflicht soll ebenfalls Geld in die Regierungskasse gespühlt werden. Die Registrierkassenpflicht soll es bei „Berufen mit kalten Händen wie Maronibrater“ erst ab 30.000 Umsatz geben. Zusätzlich gibt es künftig eine Kontoeinsicht, wenn es Zweifel an der Richtigkeit des Steuerpflichtigen gibt.

Die Steuerreform ringt nach Möglichkeiten gegenfinanziert zu werden. In der Theorie soll dies zwar schon gesichert sein, aber die Opposition kritisiert den Budgetplan des Finanzministers Schelling noch sehr scharf. Ein Weg um die geringeren Steuereinnahmen auszugleichen, führt über die Bekämpfung von Schwarzumsätzen und versteckten Einkünften. Dafür soll ab dem ersten Jänner 2016 die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sorgen. Wir wollen kurz betrachten welche Zwänge auf die Unternehmer in Österreich zukommen und mit welchen Kosten dies verbunden ist.

Ab wann gelten die neuen Pflichten?

Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem neuen Jahr für alle Umsätze und wird für alle Barumsätze neu eingeführt. Jeder Barumsatz muss die Ausstellung eines ordentlichen Belegs zur Folge haben, der dem Kunden zu übergeben ist und dieser muss ihn sogar bis außerhalb der Geschäftsräume bei sich tragen. Zusätzlich muss der Beleg auch vom Unternehmen in irgendeiner Form gespeichert werden. Das bedeutet eine doppelte Ausstellung.

Die Registrierkassenpflicht gilt erst ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und einem jährlichen Barumsatz von mindestens 7.500 Euro. Sofern diese relativ geringen Grenzen überschritten werden, muss sich im Betrieb ein elektronisches Dokumentationssystem für die Erfassung von Einkünften in bar befinden. Dabei kann es sich um eine eigene Kassa handeln oder um ein vollständiges Datenbanksystem mit integrierter Kassa-Funktion. Eine weitere Alternative stellen Kombi-Systeme dar, die beispielsweise eine Waage und eine Registrierkasse kombinieren. Alle Belege müssen dann von diesem gewählten System generiert werden.

Welche Ausnahmen gibt es von den neuen Pflichten?

Die Ausnahmen bezüglich der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind denkbar dünn gestreut. Es gibt eigentlich nur drei wirkliche Situationen, in denen von diesen verschärften Pflichten abgesehen wird. Zum einen gibt es eine „Kalte-Hände Regelung“. Diese betrifft alle Umsätze, welche im Freien und ohne die Verbindung zu irgendwelchen fixen Geschäftsräumen erzielt werden. Ein Maroni Verkäufer an einer winterlichen Wiener U-Bahn Station fällt also darunter, während die Bedienung aus einer Küche in einen Gastgarten nicht der Kalte-Hände Regelung entspricht. Diese gilt übrigens nur mehr bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro pro Betrieb.

Weiters gehören Veranstaltungen von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften unter gewissen Umständen zu diesen Ausnahmen. Die Events dürfen aber nicht länger als 48 Stunden im Jahr dauern, die Mitglieder der Körperschaft müssen sich um die Organisation kümmern und das Unterhaltungsprogramm darf nicht mehr als 1.000 Euro pro Stunde verschlingen. Bei der Einhaltung dieser Bedingungen entfallen die hier beschriebenen Pflichten. Das trifft in Österreich in der Regel für Feuerwehrfeste oder die Events anderer Verein mit abgabenrechtlichen Begünstigungen zu.

Die letzte wirkliche Ausnahme betrifft den Umsatz von Automaten, sofern eine Transaktion mit den mechanischen Geräte nicht den Wert von 20 Euro übersteigt. Außerdem muss eine Erfassung der erzielten Umsätze mindestens alle sechs Wochen erfolgen. Es existieren noch ein einige Teilausnahmen. So werden durchlaufende Posten, sprich Umsätze im Namen Dritter, etwas gelockert behandelt oder das Ausstellen von Gutscheinen erfordert ebenso keinen Beleg. Das gilt ebenso für Trinkgelder und Spenden. Der Bareingang muss jedoch in allen dieser drei Fälle erfasst werden.

Hinweis: Tischabrechnung dürfen auch weiterhin durchgeführt werden. In diesen Fällen muss nur eine Person den Beleg erhalten.

Was kostet mich als Unternehmer mit Barumsätzen dieser Spaß?

Wenn nur die Belegerteilungspflicht zutrifft und folglich die Umsatzgrenzen nicht überschritten werden, dann dürfen die Belege weiterhin per Hand ausgestellt werden. Trotzdem müssen die verwendeten Blöcke die Mindestanforderungen an Belege erfüllen:

  • Bezeichnung des Unternehmens
  • eine einmalig vergebene Belegnummer
  • Datum der Ausstellung
  • Menge und Benennung der Ware bzw. Dienstleistung
  • Betrag der Barzahlung
  • Ab 2017 noch weitere Sicherheitsmerkmale

Weiters hängt die doppelte Erfassung und Lagerung der Belege mit bestimmten Kosten zusammen. Die Anschaffung einer Registrierkasse könnte also in jedem Fall günstiger ausfallen. Es wird keine eigens zertifizierten Geräte geben, sondern die Geschäftsführer können frei auf dem Markt wählen. Sehr günstige Ausführungen, wie die SHARP Registrierkasse XE-A 147, kosten nur rund 135 Euro. Eher teurere Ausführungen, wie die OLYMPIA Registrierkasse touch 110, können aber auch mit 700 Euro und mehr zu Buche schlagen. Größere Unternehmen werden aber ohnehin das installierte ERP System (SAP, Otacle etc.) für diese zusätzliche Dokumentation nutzen. Die entsprechende Aufrüstung mit den ab dem 1. Jänner 2017 geforderten Sicherheitsmerkmalen soll laut Experten zwischen 400 und 1000 Euro pro Filiale kosten.

Wichtiger Tipp: In den ersten zwei Quartalen des Jahres 2016 besteht NOCH Straffreiheit, wenn die Registrierkassen- oder Belegerteilungspflicht nicht eingehalten wird!!

f. Sozialversicherung für Selbstständig wird weniger

Es ist eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage der Krankenversicherung von 724 auf 406 € geplant. Ebenfalls geplant ist eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze bis 1.1.2018.

g. Immobilien: Die Grunderwerbsteuer wird erhöht

Das Erben und Verschenken von Immobilien wird mit der Steuerreform teurer: Künftig wird bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert – und nicht wie bisher nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert berechnet. Auf Salzburg.com wird vorgerechnet:

„Konkret heißt das: Bei einer Wohnung im Wert von 400.000 Euro muss der Erbende oder der Beschenkte künftig statt 2400 Euro nun 4250 Euro zahlen. Für die ersten 250.000 Euro werden 0,5 Prozent Steuer fällig. Für den Betrag darüber 2 Prozent. Das sind 1250 plus 3000 Euro.“

Die wichtigsten Änderungen bezüglich dieser Steuer betreffen Transaktionen innerhalb des Familienverbandes. Fachleute des Immobiliensektors sind aber schon an Novellen in diesem Bereich gewöhnt. Die letzte Änderung trat erst am 1. Juni 2014 in Kraft und nur 18 Monate später wird nun die Behandlung von Immobilienerwerb innerhalb und außerhalb des Familienverbands gleich gestellt. Die Harmonisierung betrifft die Erhebung der Bemessungsgrundlage.

Der Verkehrswert wird nun auch bei entgeltlosem Erwerb herangezogen: Wenn ein Grundstück oder eine Immobilien mittels einem üblichen Kaufvertrag den Eigentümer wechselt, dann wird einfach die Summe der Gegenleistungen als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer verwendet. Das Mindestmaß muss der Wert des Grundstücks sein. Das ergibt Sinn, da sehr oft das Gebäude auf dem Grundstück nur Kosten erzeugt, weil es renoviert oder abgerissen werden muss. Gegenleistungen müssen nicht nur aus Geldbeträgen, sondern ebenso aus eingeräumten Rechten bzw. Tauschgeschäften bestehen. Der Steuersatz lautet hier weiterhin 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage.

Bei unentgeltlichem Erwerb wegen Todes (Erbschaft) oder Schenkung wird nicht mehr wie bisher der dreifache Einheitswert herangezogen, sondern ebenfalls der Verkehrswert ab dem 1. Jänner 2016 und rückwirkend in bestimmten Fällen genutzt. Nur die folgenden Ausnahmen entbinden von dieser Pflicht:

  • Die Bemessungsgrundlage 1.100 Euro nicht übersteigt ODER
  • der Erwerber eine natürliche Person ist UND
  • der Übergeber das 55. Lebensjahr vollendet hat ODER
  • eine körperliche oder geistige Behinderung die Weiterführung des Betriebs unzumutbar macht.

Die Bemessungsgrundlage bzw. der Verkehrswert lässt sich auf drei Arten feststellen. Die Summe des dreifachen Bodenwertes und des Gebäudewertes (dieser Wert kann auch negativ sein) beschreibt eine Berechnungsmethode. Weiters kann ein aktueller Preisspiegel der Immobilienbranche herangezogen werden oder ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger wird mit einem Gutachten beauftragt. Die letzte Methode wird meist herangezogen, wenn von einem niedrigeren Wert ausgegangen wird. Die Steuersätze ergeben sich bei unentgeltlichem Erwerb aus folgender Staffelung:

  • Die ersten 250.000 Euro → 0,5 %
  • weitere 150.000 Euro → 2,0 %
  • alles darüber mit 3,5 %

Eine kurze Berechnung veranschaulicht wie die Prozentsätze anzuwenden sind. Wir gehen von einem Verkehrswert von 500.000 Euro aus. Die ersten 250.000 Euro werden mit 0,5 % versteuert (1.250 Euro). Die nächsten 150.000 Euro bis zum Wert von 400.000 Euro werden mit zwei Prozentpunkten belastet (3.000 Euro). Die letzten 100.000 Euro werden mit 3,5 % versteuert (3.500 Euro). Daraus ergibt sich eine korrelierte Grunderwerbssteuer von 7.750 Euro.

Hinweis: Es wird für diese Berechnung nicht nur eine Transaktion herangezogen, sondern alle unentgeltlichen Geschäfte zwischen zwei Personen in den letzten fünf Jahren.

Erleichterungen für Betriebsübergaben: Vor allem im gastronomischen Bereich existieren viele teure Gebäude, welche zu hohen finanziellen Belastungen führen, wenn sie innerhalb der Familie verschenkt oder vererbt werden. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber Freibeträge und Ausnahmen vorgesehen, damit das Unternehmen ohne enorme Schulden weitergeführt werden kann. Die wichtigste Ausnahme haben wir oben schon genannt. Zusätzlich wird die Besteuerung des Grundstückswertes (ohne Gebäude) bei einer Betriebsübertragung mit 0,5 % gedeckelt. Es handelt sich also um einen begünstigten Steuersatz. Weiters erlaubt der Gesetzgeber einen Freibetrag bis zu 900.000 Euro, wenn mehr als ein Viertel eines Betriebes übertragen wird (ähnlich für Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil).

Tipp: Klären Sie unbedingt ab, wer der Steuerschuldner ist. In vielen Einzelfällen muss der Erwerber zahlen, aber in manchen Situationen können alle am Geschäft beteiligten Personen Schuldner sein.

Quellen:

h. Die Änderungen der Kapitalertragssteuer

Kaum eine Änderung der Steuerreform 2016 zeigt so stark die Furcht vor verlorenen Wählerstimmen, wie die Anpassung der Kapitalertragssteuer. Das zeigt sich durch die generelle Anhebung dieser Steuer, aber der gleichzeitigen Schonung der liebsten österreichischen Sparform, nämlich des Sparbuchs. Die Zinsen von Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen an Kreditinstitute werden weiterhin nur mit 25 Prozent besteuert. Alle anderen Zinseinkommen werden zukünftig durch den neuen Satz von 27,5 Prozent endbesteuert. Das betrifft in erster Linie Gewinne bzw Gewinnanteile aus der Investition in Aktien oder GmbH Unternehmensanteile.

Implikationen der KeSt Erhöhung

Die Schonung von Sparbüchern soll im Wesentlichen eine der wichtigsten Wählergruppen wohlwollend stimmen  – die Pensionisten. Das macht dieser Teil der Steuerreform 2016 noch stärker klar als die kommende Negativsteuer. Weiters sollen traditionell beliebte Sparformen, wie der Bausparer, ihre Lukrativität behalten. Andererseits muss jedoch erwähnt werden, dass die anhaltend geringen Zinsen die Einkünfte aus Sparbüchern ohnehin stark mindern. Viele klassische Bücher verlieren durch die Inflation sogar an Wert und selbst die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent verschärft diesen Effekt. Alternativen wären die Tagesgeld- oder Festgeldkonten von Direktbanken. Aber selbst diese Option scheint vielen Anlegern nicht lukrativ genug zu sein und es wird mehr und mehr auf den Aktienmärkten angelegt. Wenn also der Leitzins der EZB noch längere Zeit so niedrig bleibt, dann schadet diese Änderung vielleicht mehr Österreichern, als die Politiker in Wien derzeit denken.

i. Der Dienstwagen wird eher teurer – Neue Regelung für Sachbezüge

Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann, stellt für viele Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil ihres Lohnes dar. Vor allem externe Handelsvertreter, welche zum einen auf ihre Provisionen angewiesen sind, profitieren enorm von diesen Boni. Bislang wurde der PKW Sachbezug mit einem monatlichen Wert von 1,5 Prozent der Anschaffungskosten zum bestehenden Gesamteinkommen hinzuaddiert – jedoch mit maximal 720 Euro pro Monat. Sonstige Sachbezüge wurden entweder gemäß des vom Finanzministerium festgeschrieben Sachwertes oder gemäß dem üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes berücksichtigt. Ab dem 1. Jänner 2016 soll die steuerliche Berechnung der Sachbezüge einen ökologischen Faktor enthalten.

Die zukünftige Behandlung von Sachbezügen

Weiterhin kann der Einfluss von Sachbezügen auf die Veranlagung über eine staatliche Verordnung erfolgen. Sollte das Finanzministerium keine Informationen zu einem bestimmten Sachbezug veröffentlicht haben, wird ab dem nächsten Jahr der Endwert am Abgabeort als neuer Richtwert herangezogen. Grundsätzlich bezeichnet der Endwert den vollen Preis einer Ware oder Dienstleistung inklusive der Umsatzsteuer und allen weiteren Gebühren. Juristen bezeichnen aber jetzt schon den Mittelwert folgendermaßen:

„Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist jener Wert, den der Steuerpflichtige aufwenden müsste, um das, was ihm als Sachbezug zukommt, käuflich zu erwerben.“

Quelle: http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/04_sachbezuege_0138.htm

Andere Beschreibungen definieren den Mittelwert jedoch als deutlich geringer als den Endwert (circa 50 %). Welch große Wertverschiebung diese neue Definition bringen wird, unterscheidet sich höchstwahrscheinlich je nach der Art des Sachbezugs.

Bei dem speziellen Sachbezug PKW wird sich auch einiges ändern. Generell steigt hier der Betrag, welcher dem Einkommen hinzugerechnet wird, wenn der Dienstwagen auch privat nutzbar ist. Zukünftig sollen jedes Monat 2 Prozent des Anschaffungswertes angerechnet werden. Der Maximalbetrag erhöht sich auf 960 Euro monatlich. Sofern jedoch der CO2-Ausstoß unter 130 Gramm pro Kilometer liegt, werden weiterhin die alten Sätze angewendet (1,5 Prozent und 720 Euro). Das Fahren von umweltschonenden Autos kann also zukünftig auch die Einkommenssteuererklärung schonen.

100 Mio für Familien, 400 für Niedrigverdiener und 100 Mio für die Wirtschaft

100 Millionen Euro kommen für Familie (Kinderfreibetrag von 220 auf 400 Euro erhöht). 400 Millionen Euro für Niedrigverdiener: die Negativsteuer wird von derzeit 110 auf maximal 400 Euro (für Verdiener unter der Steuergrenze) ausgeweitet. „Kleinpensionisten“ bekommen eine Steuergutschrift (110€). Entlastungen für die Wirtschaft: 2016 100 Millionen, 2017 200 Millionen (Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung oder Entlastungen für KMU).

Quellen und weitere Informationen:

News zur Steuerreform

News: Juni / Juli 2015: Kritische Stimmen zur Steuerreform in Österreich

Im Juni 2015 häufen sich mehrere Berichte aus ganz unterschiedlichen Quellen, die alles eines gemeinsam haben: Die Steuerreform scheint an den gesetzten Zielen vorbei zu schießen. Es scheint fast ironisch, dass aus dem Parlament eine Einigung über die größte Steuerreform verlautet wird, während sich von allen möglichen Lagern nur Kritiken häufen, anstatt die Reduzierung des Eingangssteuersatzes zu feiern. Wir wollen in diesem Beitrag den kritischen Stimmen ein Forum geben. Dabei wollen wir jedoch nicht über die einzelnen Beiträge urteilen – dieses Urteil kann sich jeder Leser und jede Leserin selbst bilden.

Der Verein von respekt.net hat eine Ansammlung von 2.000 Datensätzen analysiert und stellt das Ergebnis als eine falsche Verteilung der Steuerlast dar. Vor allem durch die Einbeziehung der Konsumsteuern und der Sozialabgaben tragen nicht die Spitzenverdiener die höchste Steuerlast, sondern die Mittelschicht. Ein Grund dafür ist die Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialabgaben. In Zahlen ausgedrückt trägt laut dieser Forschung das oberste Dezil nur 37 Prozent der Steuerlast und keine 54 Prozent. Sofern diese Studie stimmt, wurden viele Änderungen der Steuerreform aufgrund falscher Erhebungen umgesetzt.

Die FPÖ kritisiert in erster Linie die kommende Lockerung des österreichischen Bankgeheimnisses. Dabei verweist die Partei rund um HC Strache auf Versprechungen, die gemacht wurden, als der Beitritt zur EU beschlossen wurde.

Eva Glawschning von den Grünen kritisiert die Entlastung von mittleren und hohen Einkommen, während kleine Einkommen kaum Beachtung gefunden haben. Verwunderlich ist jedoch der mangelnde Protest von grüner Seite bezüglich des Bankgeheimnisses. Dies wird von anderen Oppositionsparteien stark kritisiert, während die Grünen nur in Verhandlung mit den Regierungsparteien treten möchten. Die Grünen fordern jedoch eine Anpassung der Steuerreform an klimatische Anforderungen und eine stärkere Beachtung von Gender-Themen.

Das Team Stronach betont eine klare Ablehnung gegenüber der Registrierkassenpflicht. Zudem ist aus deren Sicht die Gegenfinanzierung der Steuerreform ein Problem. Dieser fehlt scheinbar ein reales Fundament. Darüber hinaus wird der Finanzminister selbst vom Team Stronach in die Kritik miteinbezogen.

Die NEOs rund um den Vorarlberger Matthias Strolz sind der Meinung, dass jeglicher Effekt der Steuerreform in naher Zukunft verpuffen wird und die falschen Signale für Unternehmen in Österreich gesetzt werden. Dabei werden von der jungen, pinken Partei vor allem kritische Stimmen aus der Gastronomie immer wieder betont.

Die Industriellenvereinigung (IV) stürzt sich vor allem auf die Änderungen der Grunderwerbsteuer. Die zukünftige Bemessung dieser Steuer am Verkehrswert und nicht mehr am Einheitswert soll zu erheblich größeren Belastungen führen, die vor allem im Tourismusbereich trotz des Freibetrags von 900.000 Euro spürbar werden könnte. Gerade in dieser Branche sind Betriebsübergaben mit zugehörigem Grund nämlich sehr häufig.

Von akademischer Seite wird die mangelnde Bekämpfung der kalten Progression als Kritik angeführt. Dieser Begriff beschreibt die mangelnde Anpassung der Einkommensteuersätze an die Inflation. Da Waren immer teurer werden muss auch mehr verdient werden um sich diese leisten zu können. Da die Einkommensteuern an gewisse Grenzsätze gebunden sind, passiert es mit hoher Inflation immer schneller, dass diese überschritten werden. So rutschen unfairerweise Niedrigverdiener immer schneller in höhere Steuergruppen und haben aus zwei Gründen am Monatsende weniger über. Diesem Effekt soll laut Professoren von verschiedenen Universitäten kaum Einhalt geboten werden, wenn die Steuerreform in dieser Weise realisiert wird.

Die Verteidigung der Regierungsparteien

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP reagieren auf diese Kritiken in erster Linie mit der Ankündigung von Korrekturen. Vor allem Detailänderungen bei der Grunderwerbsteuer befinden sich unter den namentlichen Änderungen. Die Lockerungen der Bankgeheimnisse sollen hingegen fortgeführt werden, da es sich hierbei nur um eine Angleichung an die Situationen in anderen Ländern handelt.

Gesamt gesehen sorgt die kommende Steuerreform um viel Gesprächsstoff und bei all den angesprochenen Problemstellungen ringen die verschiedenen Meinungsträger um passende Antworten, die derzeit nur auf Schweigen treffen. Es bleibt also unbestreitbar spannend, welche Ergebnisse der Brutto-Netto-Rechner in Zukunft tatsächlich bringen wird.

Quellen:

http://www.salzburg.com/nachrichten/dossier/steuerreform/sn/artikel/regierung-verteidigt-steuerreform-kritik-von-der-opposition-141735/
http://derstandard.at/2000017624589/Steuerreform-bringt-Betriebsraeten-steuerfreies-Reisen
http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Steuerreform-in-der-Kritik-Wirtschaft-probt-den-Aufstand;art385,1694230
http://www.format.at/service/steuern/steuern-flat-tax-oesterreich-realitaet-5734758
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Kalte_Progression/kalte-progression.html

Hier finden Sie einige Beispiele für neue Gehälter laut Arbeiterkammer. Alle Angaben ohne Gewähr:

Brutto / Monat Brutto / Jahr Netto / Jahr 2015 Netto / Jahr 2016
1000 14000 11910 11910
1100 15400 13025 13025
1200 16800 14172 14205
1300 18200 14857 15130

 Stand Ende 2014

Beinahe schon im Tagestakt werden die braven Leser, Hörer und Seher der Medien mit dem leidigen Thema Steuerreform konfrontiert. An dem einen Tag wird verlautet, dass die Regierung einen Konsens gefunden hat. Am Tag darauf verkündet ein Parteifunktionär, der zumeist wenig Kompetenzen auf diesem Gebiet vorzuweisen hat und sich eher profilieren will, dass dies Schwachsinn sei und seine Partie diesem Konsens niemals zustimmen würde. Widmen wir uns also nun dem nächsten Kapitel der Steuerreform.

Steht der Umfang der Steuerreform fest?

Darf man den neuesten Mitteilungen glauben, so haben sich die beiden regierenden Parteien wohl darauf geeignet, wie umfangreich die Reform ausfallen soll. Es ist die Rede von fünf Milliarden Euro. Dahinter ist natürlich wieder ein großes Aber verborgen, wie soll es auch sonst sein. So wird die Reform mindestens, ja genau mindestens, fünf Milliarden Euro ausmachen. Wenn man „weitere Potentiale“ findet, so könnte das Ganze auch höher ausfallen. Prinzipiell ist das ja löblich. Aber wäre es angesichts der schleppenden Reformfortschritte nicht besser, man würde das reformieren, was bisher zur Debatte steht und nicht den Bogen noch weiter zu spannen bzw. zu überspannen?

Wie steht es um die Gegenfinanzierung?

Hier kommen wir nun zu dem nächsten heiklen Kapital. Wie soll das Ganze gegenfinanziert werden? Auch hierzu melden sich immer häufiger kompetente und weniger kompetente Menschen zu Wort. Faymann bringt es auf den Punkt: „Wir haben noch keine Einigung auf die Millionärsabgabe.“ Das ist aber eher schlecht, schließlich ist das einer der Hauptpunkte der SPÖ, um die Reform finanziell zu stemmen. Konkrete Gegenvorschläge der ÖVP hört man dieser Tage nicht. Halten wir also fest, was feststeht. Der Eingangssteuersatz wird abgesenkt. Von 36,5 Prozent auf 25 Prozent. Und das wiederum macht auch den größten Teil der kolportierten fünf Milliarden aus. Wie geht es weiter? Folgende zwei Etappen sind wichtig:

  • Ende 2014 gibt es detaillierte Vorschläge von Experten.
  • Anfang 2015 soll die politische Entscheidung gefällt werden.

Ist die Reform noch realistisch?

Eigentlich müsste man die Frage an die Aussagen der vermeintlichen Experten anpassen und jede Woche eine andere Antwort geben. Realistisch bleibt sie weiterhin schon. Allerdings drängt die Zeit. Immer wieder erreichen neue Vorschläge die Medien. Unklar bleibt auch, ob die Reform in Etappen umgesetzt werden soll. Diese und weitere Fragen werden hoffentlich zeitnah beantwortet. Ansonsten wird die Reform freilich wieder auf die nächste Legislaturperiode verschoben.

Stand September 2014

Was tut sich in der Steuerreform?

Der neue Finanzminister Hans Jörg Schelling sieht sich bereits zu Amtsbeginn mit vielen Problemen konfrontiert. Schon seit einiger Zeit ist das Vorhaben der Steuerreform ein omnipräsentes Thema. Weitere Baustellen sind in der Verstaatlichung der Banken, dem Kapitalmarkt und den Anlegervertretern festzumachen. Auch der Bereich der Vorsorge bereitet vielen Verbrauchern Kopfschmerzen. Beschäftigen wir uns nun damit, was hinsichtlich der Steuerreform für Eckpunkte geplant sind.

Was sagt die Reformkommission?

Die große Regierungskoalition hat eine sogenannte Reformkommission ins Leben gerufen. Experten aus beiden Parteien sollen ausdiskutieren, welche Maßnahmen zu treffen sind. Federführend ist hier der Finanzexperte der ÖVP, Andreas Zakostelsky. Er ist nämlich der Wortführer dieser Kommission. Seiner Positionsbezeichnung wird er aber nicht unbedingt gerecht. So werden keine Zwischenergebnisse bekannt gegeben. Somit gibt es also vielerlei Spekulationen über die zu treffenden Maßnahmen. Klar ist, dass die Lohnsteuer und die Einkommensteuer gesenkt werden sollen. Fragt sich aber, wie der Haushalt im Gleichgewicht bleiben soll. Wie sieht also die Gegenfinanzierung aus? Eine Möglichkeit wäre die Anhebung der Kapitalertragssteuer. Zakostelsky hält dies für unwahrscheinlich. Damit würde man Anleger vergraulen.

Welche Ziele haben SPÖ und ÖVP?

Aufgrund ihrer politischen Ausrichtung – wobei diese in der heutigen Zeit kaum mehr greifbar ist, werden doch je nach Wahlkampf beliebige Themen aufgegriffen, unabhängig davon, ob sie zur Parteihistorie passen oder nicht – sind die Rollen klar verteilt. Die ÖVP will keine neuen Steuern einführen, um das Projekt Steuerreform zu finanzieren. Die SPÖ hingegen kokettiert mit einer Millionärssteuer. Ein möglicher Kompromiss wäre also die Erhöhung der Grundsteuer. Für sozialistische Anhänger stellt dies jedoch ein Problem dar. Die Umwälzung erfolgt wiederum auf dem Rückgrat des Mittelstandes.

Die Ziele der Steuerreform im Überblick:

  • Lohnsteuer und Einkommensteuer verringern
  • Millionärssteuer einführen (Vorhaben der SPÖ)
  • Alternative: Grundsteuer erhöhen
  • Erhöhung der Kapitalertragssteuer kein Thema

Wie steht es um die Geldverteilung zwischen Gemeinden, Ländern und Bund?

Genau dieser Punkt sorgt für weiteres Kopfzerbrechen. Was die Grundsteuer betrifft, so fließt diese größtenteils in die Kassen der Gemeinden. Um allerdings eine vernünftige Gegenfinanzierung anstreben zu können, sodass der Haushalt nicht aus der Balance gerät, muss sich der Bund mehr Geld abzwacken. Das würde bedeuten, dass die Gemeinden weniger Geld erhalten. Auf der anderen Seite jedoch will Faymann den Gemeinden mehr Geld zukommen lassen, um beispielsweise die Kinderbetreuung besser finanzieren zu können. Das bedeutet also, dass nicht die Gemeinden, sondern die Länder weniger Geld erhalten würden. Ein solches Vorhaben stößt vielerorts auf wenig Zuspruch.

Bis wann soll die Steuerreform stehen?

Die schlussendliche Aushandlung soll bis Ende 2015 erfolgen. Allerdings will die Reformkommission schon im November die wichtigsten Ergebnisse präsentieren. Für eine handfeste und nachhaltige Steuerreform ist dieser Zeitraum jedoch sehr eng bemessen. Viele Experten halten es für fragwürdig, dass eine vernünftige Reform zustande kommt. Viel mehr wird es darauf hinauslaufen, dass eine Kompromisslösung zwischen SPÖ und ÖVP angestrebt wird. Und diese Kompromisslösung wird gewiss keine Mondlandung. Und doch muss man so bescheiden sein und zugeben, dass immerhin Bewegung in die Sache kommt.

Quellen und weitere Informationen:

Stand August 2014

Der Begriff der Steuerreform ist für viele Politiker ein rotes Tuch. Was längst überfällig ist, wird von Leglistalturperiode zu Legislaturperiode aufgeschoben. Den Verbrauchern werden stets Entlastungen versprochen, die jedoch nicht umgesetzt werden. Alle Jahre wieder erklärt sich ein Expertenrat bereit, das Thema neu aufzurollen. Nach einer kurzen Phase der intensiven Berichterstattung seitens der Medien verflacht die Informationsflut zusehends. Bereits vor vier Jahren wurde eine Diskussion über die Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehalts angeschnitten.

Handelt es sich wirklich um eine Steuerbegünstigung?

Im Jahre 2010 wurde darüber debattiert, ob das 13. und 14. Gehalt nicht voll zu besteuern seien. Problematisch ist, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld das Steuersystem komplizierter und somit intransparenter gestalten. In der Folge gibt es auch viele Fürsprecher, die eine Abschaffung dieser Sonderzahlungen in Erwägung ziehen. Die Alternative ist nicht unattraktiv. So sollen diese Beträge auf die restlichen Gehälter übertragen werden, sodass der Jahresverdienst einheitlich und klar nachvollziehbar besteuert werden kann. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Verbraucher mehr Steuern zu löhnen hätten. Um dies zu verhindern, sollen die Steuersätze abgeändert werden. Vier Jahre später ist klar, dass Josef Pröll mit diesem Vorhaben gescheitert ist.

Wie sieht es im Jahr 2014 aus?

Genau jenes Thema, welches vor vier Jahren behandelt wurde, ist nun wieder aufgegriffen worden. Finanzminister Spindelegger erhält dabei Unterstützung von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder (KWT). Die Botschaft ist ebenso kurz wie simpel: Die Lohnverrechnung in Österreich muss einer Reform unterzogen werden. Sie ist nicht transparent und einfach genug. Zu dieser Erkenntnis sind auch schon Vorgänger von Spindelegger gekommen. Problematisch hierbei ist die Angst vor der Reform und der mangelnde Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Folgende drei Punkte sollen in Angriff genommen werden:

  • weniger Verwaltung
  • niedrigere Tarife
  • volle Besteuerung des 13. und 14. Gehalts.

Der Ansatz mag einem sehr bekannt vorkommen. Wieder sollen die Sonderzahlungen quasi beschnitten werden. Ebenfalls davon betroffen sind Erschwernis- und Schmutzzulagen. Die Gewerkschaften reagieren darauf nur wenig humorvoll. Um auf Zuspruch zu stoßen, soll der Eingangssteuersatz angepasst werden. Nämlich von 36,5 Prozent auf 25 Prozent. Laut der KWT würde das einer Nettoentlastung von 1,5 Milliarden Euro entsprechen. Die Frage ist aber: Kann es sich Österreich überhaupt erlauben, eine solche Entlastung vorzunehmen?

Wie steht es um die Verwaltung?

Der Knackpunkt nahezu jeder Reform ist der riesige Apparat der Bürokratie. Viele Arbeitsplätze und Institutionen sorgen für hohe Kosten. Inwiefern eine unnötige Verkomplizierung den finanziellen Mehraufwand rechtfertigt, sei dahingehstellt. Die KWT greift an dieser Stelle gerne das Vorhaben der Verminderung der Verwaltung auf. Aktuell werden Steuern und Sozialabgaben von vielen unterschiedlichen Stellen eingehoben. Warum eigentlich? Die KWT ist der Meinung, dass das Finanzamt alleine dafür zuständig sein müsste. Das System, welches momentan vorherrscht, ist nicht zeitgemäß und sorgt für eine überflüssige Belastung der Steuerzahler. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob Spindelegger mehr Mut und Durchhaltevermögen als seine Vorgänger besitzt.