Online Casinos: Wie müssen Gewinne versteuert werden?

Durch die steigende Popularität von Online Casinos beschäftigt das Thema „Gewinne versteuern“ immer mehr Menschen. Leider kursieren zu diesem Thema sehr viele Gerüchte im Netz. Die undurchsichtige Rechtslage, welche auch immer wieder den EuGH beschäftigt, erschwert die Durchschaubarkeit zusätzlich. Und der österreichische Staat versucht bekanntlich hartnäckig, das eigene Glücksspielmonopol zu schützen. Ebenso sorgt die leicht unterschiedliche Gesetzeslage in Deutschland immer wieder für Zweifel bei diversen Glücksrittern. In diesem Beitrag geht es aber nicht um Hörensagen, sondern um Klartext. Müssen Gewinne aus Online Casinos versteuert werden?

Wie werden Gewinne aus der Beschäftigung mit Glücksspiel grundsätzlich behandelt?

Diese Frage wird ganz eindeutig über das Einkommenssteuergesetz und nicht über das Glücksspielgesetz beantwortet.

In Österreich gelten nur 7 Einkommensarten als steuerbare Einkommen:

  • Einnahmen durch Land- und Forstwirtschaft
  • Einnahmen durch selbstständige Tätigkeit
  • Einnahmen durch einen Gewerbebetrieb
  • Einnahmen durch nichtselbständige Arbeit
  • Einnahmen durch Vermietung
  • Einnahmen durch das eigene Kapitalvermögen
  • sonstige Einkünfte

Von den ersten sechs Arten kommen höchsten die „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ für Berufsspieler in Frage. Auf dieses Thema gehen wir abschließend noch kurz ein. Hobby-Spieler fallen aber keinesfalls unter eine dieser Einnahmequellen. Es bleibt höchstens der Punkt „sonstige Einkünfte“, dem wir uns genauer widmen.

Was sind sonstige Einkünfte?

Diese Frage ist im § 29 des EStG geregelt. Dort werden 4 Formen aufgelistet. Dazu zählen vor allem Einkünfte aus dem Verkauf von Grundstücken und bei Spekulationsgeschäften. Spekuliert kann beispielsweise mit Aktien oder Gold werden. Glücksspiel stellt keinesfalls eine Spekulation im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Zudem fallen Einnahmen aus der Vermietung von beweglichen Gegenständen in die Kategorie „sonstige Einkünftige“. Wer also von Zeit zu Zeit sein Auto an den Nachbarn gegen einen gewisse Geldbetrag vermietet oder diese Vermietung vermittelt, müsste die Erträge dem Finanzamt melden.

Darüber hinaus fallen nur noch Funktionsgebühren für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und regelmäßige Bezüge, die auf eine rGegenleistung beruhen, in diese Kategorie. All dies ist weit von Glücksspiel in Online Casinos entfernt.

Müssen Gewinne aus einem Online Casino versteuert werden?

Da Glücksspielgewinne nicht zu den steuerbaren Einkünften zählen, müssen sie logischerweise unter die Kategorie der nicht-steuerbaren Einkünfte fallen. Damit ist die Antwort für Österreich ganz klar:

Gewinne durch Glücksspiel sind steuerfrei!

Das gilt grundsätzlich auch für alle Online Casinos, die eine Lizenz in Österreich bzw. in der EU besitzen und für alle möglichen Spiele, von Roulette bis Poker, welche in den Casinos angeboten werden.

Es ist also völlig unbedeutend bei welchem Spiel im Casino der Gewinn erspielt wurde. Die erfolgreichen Spieler müssen nichts versteuern. Außerdem ist diese Einschätzung beinahe unabhängig von dem Land, in dem sich das Casino befindet.

Die Steuerpflicht ist in diesem Fall nämlich an den Wohnsitz des Gewinners geknüpft. Es muss also auch nicht die Steuer in dem Land abgeführt werden, in dem sich das Casino seinen Sitz hat bzw. in dem die Lizenz gültig ist. Deshalb gilt auch österreichisches Steuerrecht und dieses besteuert die Gewinne nicht.

Es besteht nur eine Ausnahme, bei der der Firmensitz bzw. die nächstgelegene Lizenz eine Rolle spielen.

Ob ein Online Casino mit einer Lizenz in Malta wegen der Freizügigkeit von Dienstleistungen innerhalb der EU auch in Österreich die eigene Plattform anbieten darf, ist juristisch noch nicht ganz klar. Der EuGH tendierte bisher immer zu einem „Ja!“. Diesen Fall kann der Spieler aber in der Regel den Gerichten überlassen. Solange die Plattform via Internet von Österreich erreichbar ist, kann von einer Zulässigkeit ausgegangen werden. Der österreichische Staat versucht schon länger eine Sperrung dieser Anbieter durchzusetzen, um das Monopol in der Alpenrepublik zu schützen. Sobald dies juristisch möglich wäre, würde dies umgehend für einzelne Online Casinos umgesetzt werden.

Was muss bei Online Casinos aus dem Ausland beachtet werden?

Diese Ausnahme spielt nur eine Rolle, wenn das Casino keine Lizenz in der EU besitzt. Dabei handelt es sich um einen sehr seltenen Fall. Sollte er jedoch eintreten, kann es sein, dass der Spieler bei der Rückführung dieses Kapitals in die EU eine Kapitaleinfuhrsteuer zahlen muss. Diese Steuer hängt jedoch in keinster Weise mit der Herkunft des Geldes zusammen. Außerdem dürfte dies schon bei der Einzahlung des Geldes auf das Konto des Casinos auffallen. Diese Steuern gelten meist in beide Richtungen, da kein entsprechendes Handelsabkommen besteht.

Wie sieht es mit Berufsspielern aus?

Zur Definition eines Berufsspielers können wir nach Deutschland blicken. Dort wird von einem Berufsspieler gesprochen, wenn derart regelmäßig Gewinne erzielt werden, dass Können unterstellt werden kann.

Sobald Können vorhanden ist, könnte es sich beim Aufenthalt in einem Casino um eine selbständige Tätigkeit handeln. Diese Definition ist mehr als wacklig. Darüber wird auch an den deutschen Gerichten gestritten. Für Österreich ist dies jedoch unbedeutend, da hierzulande kein Unterschied zwischen Hobby- und Berufsspielern gemacht wird. Die Steuerfreiheit gilt für den physischen Spieltisch und in Online Casinos.

Was ist „das kleine Glückspiel“?

Ausnahmen vom Glücksspielmonopol werden als das „kleine Glücksspiel“ bezeichnet. Für deren Durchführung benötigt man keine Bewilligung nach dem Bundesgesetz. Diese Bereiche können durch landesgesetzliche Bestimmungen (Veranstaltungsgesetze der Länder) näher geregelt oder auch gänzlich verboten sein.

Laut WKO fallen in diesen Regelungsbereich unter anderem:

  • Spiele, bei denen es sich um kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes handelt.
  • Glücksspiele, die nicht als Ausspielung durchgeführt werden und
    • entweder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge oder
    • nur einmalig zur Veräußerung eines körperlichen Vermögensgegenstandes
      durchgeführt werden.
  • Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten.
  • Warenausspielungen mit Glücksspielautomaten, bei denen der Einsatz den Betrag von 1 € nicht übersteigt und es sich um Schaustellergeschäfte handelt (z.B. Glücksrad, Entenangeln etc.).
  • Kleine Ausspielungen (Tombola, Glückshäfen, Juxausspielungen) z.B. im Rahmen von Ballveranstaltungen, Feuerwehrfesten etc., sofern mit der Ausspielung weder Erwerbszwecke noch persönliche Interessen des Veranstalters verfolgt werden und das zusammengerechnete Spielkapital 4.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt.
  • Kartenspiele in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen („kleine Wirtshauspoker“).

Wichtige Anmerkung zum Glückspiel:

Glücksspiel ist ein besonders sensibler Bereich mit vielen Risiken. Er betrifft die gesellschaftspolitische Verantwortung eines Staates und ist daher von hoher ordnungspolitischer Relevanz. Die Sicherstellung von hohen Spielerschutzstandards ist dabei eine der zentralen Zielsetzungen des österreichischen Glücksspielgesetzes (GSpG) und in mehreren Bestimmungen des GSpG gesetzlich verankert.

Quellen und weitere Informationen